Dienstag, 23. April 2013

Arbeitnehmer-Mitbestimmung ist ein Grundrecht in Unternehmen


Am 08. März 2013 wurde in einer Versammlung der Beschäftigten von Wipotec GmbH ein dreiköpfiger Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl gewählt. Eingeladen hatte die IG Metall Kaiserslautern, die Räumlichkeiten wurden von Wipotec zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Der Wahlvorstand wurde einstimmig gewählt. Heute endete die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen.


Die rheinland-pfälzische SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK zeigte sich heute in einem Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten solidarisch mit dem Bestreben, einen Betriebsrat zu gründen. In den vergangenen Monaten wurde von Seiten der Mitarbeiter berichtet, dass es massiven Druck auf Beschäftigte gab, von der Gründung eines Betriebsrates abzusehen.


„Was in diesem Unternehmen geschieht, ist eine grobe Missachtung der Mitbestimmungsrechte. Druck auf Beschäftigte auszuüben, die einen Betriebsrat gründen wollen, ist eine grobe Verletzung der Grundrechte. Offenbar ist bei der Geschäftsleitung noch nicht angekommen, dass wir uns mittlerweile im 21. Jahrhundert befinden und das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zur Mitbestimmung haben.“ Jutta STEINRUCK betonte, dass Mitbestimmung ein unverzichtbarer Bestandteil eines Unternehmens in Europa ist.


Die Tatsache, dass die Firma Wipotec GmbH aus Europäischen Fördergeldern gefördert wurde, hat STEINRUCK zum Anlass genommen, eine formale Anfrage an die Europäische Kommission zu stellen, in wie fern die Vergabe europäischer Gelder künftig an die Einhaltung von sozialen Standards gebunden werden können. „Wir fordern das schon lange, dass die Vergabe europäischen Geldes an die Einhaltung von Sozialen Standards geknüpft wird.“


Die Bedeutung der Sozialpartner auf Europäischer Ebene geht auch aus den Verträgen von Lissabon hervor, die die Grundlage der Europäischen Union darstellen. Eine moderne Soziale Marktwirtschaft komme nicht ohne Mitbestimmung aus, so Jutta STEINRUCK abschließend.


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