Debatte Dienstag, 16.04.2013 ab 9.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 17.04.2013 ab 11.30 Uhr
Hintergrund: Mit dem CRD IV-Paket werden die sogenannten Basel III-Regeln in europäisches Recht umgesetzt. Die EU erfüllt damit ihre Zusagen im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Die Umsetzung von Basel III bedeutet für die über 8.000 Banken in der Europäischen Union u. a. strengere Eigenkapitalvorschriften, Liquiditätsregeln und Verschuldungsquoten. Das Paket setzt sich zusammen aus der vierten Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und der Eigenkapitalverordnung (CRR). Mit der Einführung von CRD IV werden Banken wie bisher 8% Eigenkapital vorhalten müssen, allerdings wird der Anteil des höherwertigen harten Kernkapitals von bisher 2% auf 4,5% erhöht. Das weiche Kernkapital wird zukünftig entsprechend 1,5% und das Ergänzungskapital 2% betragen.
EP-Position: Das Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission für die Umsetzung von Basel III an entscheidenden Stellen verschärfend ergänzt: 1) Horrende Bonuszahlungen verbieten: gegen den Widerstand des Rates ist eine verbindliche Deckelung der Bonuszahlungen durchgesetzt worden. Diese gilt ab 2014 sowohl für alle Bankangestellten in Europa als auch für Angestellte europäischer Banken im Ausland. Demnach werden Bonuszahlungen auf die einfache Höhe des Grundgehalts gedeckelt (1:1). Bei Zustimmung einer Supermehrheit der Eigentümer einer Bank darf der Bonus maximal die doppelte Höhe des Grundgehalts erreichen (1:2). 2) Finanzierung der Realwirtschaft sichern: Das Parlament hat dafür gesorgt, dass insbesondere Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die höheren Eigenkapitalanforderungen nicht beeinträchtigt werden. Die Risikogewichtung für Kredite an KMU bis 1,5 Millionen Euro wird entsprechend abgesenkt. 3) Steuergerechtigkeit und Transparenz fördern: Die Verhandlungsführer des Parlaments haben durchgesetzt, dass ab 2015 jede Bank für jedes Land einzeln den erzielten Gewinn, die gezahlten Steuern und die erhaltenen Subventionen offenlegen muss. 4) Unsolide Finanzierung verhindern: Zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements von Banken wird die Kommission bis 2018 einen Vorschlag zur Einführung einer langfristigen Liquiditätskennziffer unterbreiten. Diese soll die Fristentransformation von Banken verbessern und die unsolide Finanzierung langfristiger Verpflichtungen mit sehr kurzfristigen Einlagen verhindern. Bereits 2015 wird ein kurzfristiger Liquiditätspuffer eingeführt. Banken müssen also ihren kurzfristigen Refinanzierungsbedarf jederzeit vorhalten, um ihre Krisenfestigkeit zu erhöhen. 5) Heiße Luft aus aufgeblasenen Bilanzen lassen: Auf Initiative des Parlaments hin wird der Kommissionsvorschlag für eine bindende Höchstverschuldungsquote ab 2016 eine Differenzierung enthalten. Das bedeutet: wie stark eine Bank ihre Bilanz aufblasen darf, wird von den Risiken ihres Geschäftsmodells abhängen.
SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten werden dem CRD IV-Paket in der Plenarabstimmung zustimmen. Das größte Bankenregulierungspaket in der Geschichte der EU trägt in vielerlei Hinsicht eine sozialdemokratische Handschrift. Die Deckelung von Bonuszahlungen ist als rot-grünes Projekt gegen den erbitterten Widerstand aus nationalen Hauptstädten und der Finanzindustrie durchgesetzt worden. Auf sozialdemokratische Initiative hin nimmt die neue Regulierung zudem an einer Vielzahl von Stellen Rücksicht auf nationale Besonderheiten, die sich in der Krise als stabilisierend bewährt haben. Beispiele sind die Verbundstrukturen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken oder der Pfandbrief. Die Abweichungen vom einheitlichen Regelwerk sind insgesamt angemessen. Der EU-Bankensektor wird solider aufgestellt, einzelnen Finanzinstituten und nationalen Regierungen wird ausreichend Flexibilität zugestanden und doch wird schädliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU verhindert.
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