Mittwoch, 17. April 2013

Gute Unternehmensführung muss nachgewiesen werden


International agierende Konzerne sollen zukünftig gute Unternehmensführung unter Beweis stellen. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien, wonach Großunternehmen verpflichtend Auskunft über ihr soziales und ökologisches Handeln geben müssen, legte die EU-Kommission am Dienstag in Straßburg vor. Bisher sind diese Angaben freiwillig.


Ich begrüße diese Vorschläge, denn Sie sind eine wichtige und konsequente Ergänzung zum Durchbruch, den wir letzte Woche bei den Transparenzanforderungen an Unternehmen, die im Rohstoffsektor tätig sind, erreicht haben. Nicht nur Bilanz- und Geschäftszahlen sind von Bedeutung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung muss nachgewiesen werden.


Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die neuen Regeln nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten, um kleinere Betriebe von zu hohen Bürokratiekosten zu schützen. Rund 15.500 EU-Unternehmen wären von den neuen Regeln betroffen.


Insbesondere ist es wichtig, dass die Geschäftstätigkeit von europäischen Unternehmen im Ausland transparenter wird. Europäische Unternehmen, die in Ländern außerhalb der EU tätig sind, sollten klarstellen, ob und wie sie Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards wahren und einhalten. Das entspricht den europäischen Werten und verhindert unlauteren Wettbewerb.


Die Unternehmen sollten sich bei der Auskunft auf internationale Leitlinien stützen. Wir brauchen hohe und vergleichbare Standards beim Umgang von Unternehmen mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen. Die Leitlinien der OECD von 2011 sind am besten geeignet. Eine Beliebigkeit der Bezugsgrößen hilft nicht weiter. Hier muss der Vorschlag der EU-Kommission nachgebessert werden.


 


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