Neuregelung der Saatgutverordnung in EU
Letzte Woche sah die Kommission sich dazu veranlasst, eine Klarstellung zur geplanten Neuregelung des europäischen Saatgutmarktes zu verfassen. Privatgärtner sind von der Neuerung komplett befreit, für Kleinstunternehmen sollen geringe Kennzeichnungspflichten eingeführt werden. Alte Sorten sollen nur in einfacher Form und ohne Tests registriert werden. Hobbygärtner dürfen ihr Saatgut wie gewohnt tauschen, verschenken und verkaufen.
Am 6. Mai stellt die Kommission die endgültige Version ihrer Verordnung vor. Dann ist auch das Europäische Parlament an den Beratungen beteiligt. Wir werden dabei die Neuregelung voller Sorgfalt prüfen.
Die geplante Neuregelung durch die Kommission hatte viele verschreckt. Ersten Berichten zufolge dürften auch Kleingärtner nur noch amtlich zugelassenes Saatgut verwenden. Die neue Richtlinie hebt auch die Ausnahmeregelung für sehr seltene und in meist in kleinen Mengen gehandelte Saatgut-Sorten auf; sie müssen ebenfalls registriert werden, hieß es.
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