SPD-Europaabgeordnete setzen auf öffentliche Wasserversorgung
Die Bundeskanzlerin hat auf dem Deutschen Städtetag in Frankfurt überraschend angekündigt, sich für den Erhalt der Wasserversorgung in öffentlicher Hand einzusetzen. Erst forcierte Merkel die Liberalisierung von Wasser auf europäischer Ebene, jetzt will sie plötzlich die Privatisierung von Wasserwerken verhindern. Dieser ziellose Zick-Zack-Kurs ist nicht nachvollziehbar.
Merkels Einsatz sei Ende vergangenen Jahres gefragt gewesen, als der Rat sich mit der Konzessionsrichtlinie beschäftigt hat. Widerstand von Seiten der Bundesregierung war damals Fehlanzeige. Da hat die Unterstützung der Bundesregierung in den Auseinandersetzungen über die geplante Richtlinie für die Konzessionsvergabe gefehlt. Sie hat den Vorschlag der Europäischen Kommission einfach durchwinken lassen – mit möglicherweise drastischen Auswirkungen auf die deutsche Wasserversorgungsstruktur.
Ich bin verwundert über das jüngste Bekenntnis der Kanzlerin. Das ist keine Politik aus Überzeugung, sondern Politik der Demoskopie. Natürlich freut es mich, wenn die Kanzlerin nun angeblich die Bedeutung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand erkannt haben will. Allerdings frage ich mich, wieso die Bundesregierung sich nicht früher und energischer in den entsprechenden Gremien gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht für Konzessionen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgesprochen hat.
Dass es nicht weit her ist mit Merkels Bekenntnis gegen Wasserprivatisierung, werde in Griechenland oder Portugal deutlich. Dort unterstützt Merkel unter dem Deckmantel des Sparzwanges das Verlangen der Troika, die öffentliche Wasserversorgung zu privatisieren. Wir Sozialdemokraten stellen uns entschieden gegen einen solchen Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Konzessionsrichtlinie ein großes Thema. Zahlreiche Städte- und Gemeindeverbände haben Resolutionen zum Thema erlassen. Ich stimme mit diesen Resolutionen vollkommen überein. Die Wasserversorgung ist am besten in öffentlicher Hand aufgehoben.
Hintergrund:
Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe von Dienstleistungen geschaffen, der Rechtssicherheit für die Auftraggeber schaffen soll. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll dabei weiter in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament laufen, sollen aber unter der irischen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen werden.
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