Montag, 15. April 2013

Diese Woche im Europaparlament V: Verfassungsrechtliche Lage in Ungarn


Erklärung des Rates und der Kommission – Debatte am Mittwoch, 17.04.2013 ab 9.00 Uhr


Hintergrund: Bereits die vierte Verfassungsänderung hat das ungarische Parlament mit der Zweidrittel-Mehrheit der rechtskonservativen Regierung am 11. März 2013 verabschiedet. Dabei war die Konstitution erst im Januar 2012 in Kraft getreten. Die Reform zielte primär darauf ab, die so genannten Übergangsregelungen zur Verfassung, die das Verfassungsgericht verworfen hatte, dennoch in den Verfassungstext selbst aufzunehmen.


Beispielsweise dürfen künftige Verfassungsänderungen nun nicht mehr vom obersten ungarischen Gericht geprüft werden. Zudem  kann die Redefreiheit mit Verweis auf das willkürliche Konzept der “Würde der ungarischen Nation” eingeschränkt werden. Weiterhin enthält die neue Verfassung jetzt eine Regelung zur möglichen Kriminalisierung von Obdachlosen. Das Europäische Parlament hat in seiner Resolution vom 16. Februar 2012 zu den aktuellen politischen Entwicklungen in Ungarn den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres damit beauftragt, die Situation weiter zu beobachten. Der Ausschuss erarbeitet derzeit einen Bericht, der durch fünf Arbeitsdokumente vorbereitet wird. Das letzte Arbeitsdokument vom 5. April 2013 setzt sich sehr kritisch mit den aktuellen Verfassungsänderungen auseinander. Europarat und Europäische Kommission haben sich ebenfalls kritisch geäußert.


SPD-Position: Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass ein Mitgliedstaat der EU die vertraglich verankerten Werte der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie seit nunmehr drei Jahren derart offensichtlich missachtet. Es reicht in der derzeitigen Situation nicht mehr, nur auf die Einhaltung einzelner europäischer Richtlinien zu pochen und somit auf das Sanktionsinstrument des Vertragsverletzungsverfahrens. Artikel 7 des EU-Vertrags wurde geschaffen, um den europäischen Werten in Artikel 2 des EU-Vertrags jederzeit Geltung verschaffen zu können – auch in innerstaatlichen Sachverhalten. Wenn dauerhaft und auf schwerwiegende Art und Weise gegen diese Werte durch die Regierung eines Mitgliedstaats verstoßen wird, muss die Europäische Kommission über Konsequenzen nachdenken.


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