Mittwoch, 17. Juli 2013

Finanzierungslücke bei #AKW-Stilllegung in der #Slowakei muss geschlossen werden


EU-Haushaltskontrolleure kritisieren mangelnde Mittel für Reaktorrückbau


Die Stilllegung des Kernkraftwerks Bohunice in der Slowakei weist eine Finanzierungslücke von 130 Millionen Euro auf. Eine Delegation des Haushaltskontrollausschusses ist diese Woche in den Westen der Slowakei gereist, um die Verwendung von EU-Mitteln beim Rückbau der Reaktoren sowjetischer Bauart zu überprüfen. Mit dem EU-Beitritt der Slowakei hat sich das Land zur Stilllegung der alten AKW Reaktoren verpflichtet. Gleichzeitig hat die EU ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Daher müssen wir sicherstellen, dass EU-Gelder hier wirksam und effizient eingesetzt werden.


Aufgrund von unzureichenden Kostenschätzungen beim Rückbau der Reaktoren wurde der tatsächliche Finanzbedarf bisher falsch eingeschätzt. Belastbare Stilllegungspläne decken jetzt einen erhöhten Finanzbedarf auf. Die zusätzlichen Mittel, die bei den gerade abgeschlossenen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von den Staats- und Regierungschefs zugesagt wurden, reichen bei weitem nicht aus. Es bleibt eine Deckungslücke von 130 Millionen Euro für die bisher weder nationale noch europäische Mittel zur Verfügung stehen. Das unterstreicht erneut die unseriöse Planung der Staats- und Regierungschefs bei der Festlegung des neuen MFR. Damit gefährden sie den Erfolg und die Sicherheit des gesamten AKW-Rückbaus. Laut Stilllegungsstrategie soll der AKW-Rückbau in Bohunice bis spätestens 2025 abgeschlossen sein.


Bohunice gilt als das noch am weitesten fortgeschrittene AKW-Stilllegungsprojekt in der EU. Dies zeigt aber auch, welches hohe finanzielle Risiko die anderen Projekte  für den EU-Haushalt bergen. Insgesamt begutachtet der Haushaltskontrollausschuss die Stilllegung von Kernkraftwerken in Ignalina (Litauen), Kosloduj (Bulgarien) und Bohunice (Slowakei).


Wir müssen mögliche Kostensteigerungen und Risiken so exakt wie möglich einschätzen. Deshalb muss sich die Kommission verpflichten, jährlich dem Haushaltskontrollausschuss sowie dem Energieausschuss des Europäischen Parlaments über den Fortschritt bei der Stilllegung der AKW Bericht zu erstatten.


 


 


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