EU-Kommission vervollständigt Modernisierung der Passagierrechte
Die EU-Kommission hat am Dienstag in Brüssel die Revision der Rechte von Pauschalreisenden vorgelegt. Anfang des Jahres waren bereits die Fahrgastrechte für Bus- und Schiffsreisende in Kraft getreten. Mit den Fluggastrechten beschäftigt sich das Europäische Parlament derzeit. Die aktuell gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1990 und soll nun an das digitale Zeitalter angepasst werden.
Es ist dringend notwendig, dass bestehende Recht an das Verhalten der Reisenden anzupassen. Wer im Internet bucht, muss die gleichen Rechte haben, wie wenn er ins Reisebüro gegenüber geht.
Anlass für die Modernisierung ist das veränderte Verhalten der Verbraucher: Statt das Rundumpaket im Reisebüro zu buchen, stellen sich immer mehr Reisende ihren Urlaub selbst im Internet zusammen. Bisher fielen Sie nicht unter den Anwendungsbereich der Pauschalreise-Richtlinie und waren bei auftretenden Problemen meist sich selbst überlassen.
Eine Revision der Pauschalreise-Richtlinie war schon lange notwendig. Nicht nur Pauschalreisende müssen umfassend geschützt werden, sondern auch Urlauber, die ihr Urlaubsprogramm individuell im Internet zusammenstellen. Auch die Durchsetzung der Rechte von Verbraucher und Verbraucherinnen müssen wir im Auge behalten; zum Beispiel durch unabhängige Streitbeilegung. Zudem müssen für die Reiseanbieter klare Regeln aufgestellt werden, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen.
Weitere Verbesserungen für die Passagiere liegen im Bereich der Stornierungsmöglichkeiten, der Schadensersatzforderungen sowie der Ansprechpartner bei den Veranstaltern. Auf der anderen Seite soll der Vorschlag weniger Bürokratie für die Reiseveranstalter bewirken. Aber: Passagierrechte gut und schön, sie müssen jedoch auch durchsetzbar sein. Zurzeit beißen sich Reisende an der Ignoranz von Veranstaltern und Transportgesellschaften oft die Zähne aus. Es kommt nicht darauf an Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen!
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