Dienstag, 9. Juli 2013

#Mobilität leicht gemacht


Sie möchten eine Arbeit in einem anderen EU-Land aufnehmen? Das ist künftig leichter möglich. Am Dienstag verabschiedete der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel die Reform der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Zuvor hatte sich die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments mit dem Rat und der EU-Kommission auf einen Kompromiss geeinigt. Das neue Gesetz erleichtert es, die eigene Ausbildung unbürokratisch europaweit anerkennen zu lassen. Damit bekämpft es ganz konkret den Fachkräftemangel in vielen Branchen.


Neuerungen umfassen beispielsweise einen fälschungssicheren, individuellen Berufsausweis und einen Meldemechanismus, der vor Ärzten warnt, gegen die ein Berufsverbot in einem EU-Land verhängt wurde.


Um die Gesundheitsberufe auch in Deutschland attraktiver zu gestalten, brauchen wir bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Nach Meinung der SPD sind weder das Abitur als Zugangsvoraussetzung für Gesundheitsberufe noch eine vollständige Akademisierung sinnvoll. Erforderlich sind allerdings gemeinsame europäische Standards: Deshalb ist es bedauerlich, dass die Bundesregierung den nun geplanten neuen Kompetenzkatalog national erarbeiten lassen will. Dies kann zu einer Re-Nationalisierung führen und ändert nichts an der teilweise katastrophalen Arbeitssituation in Krankenhäusern.


Zusammen mit den Pflegeverbänden werden wir bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie darauf achten, dass die Interessen und die Zukunftsperspektive von Krankenschwestern, -pflegern und Patienten im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang sei es erfreulich, dass bei Hebammen die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen auf zwölf Schuljahre gelungen ist.


Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlamentes folgt voraussichtlich im September.


 


Hintergrund:

Bei dem verabschiedeten Gesetz handelt es sich um die Aktualisierung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Danach gelten in der Europäischen Union bereits die automatische Berufsanerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen in den Bereichen Handwerk, Gesundheit, Architektur, Industrie und Handel.


 


 


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