Freitag, 22. Oktober 2010

Lohndumping in der deutschen Fleischindustrie

Auch das Thema des Lohndumpings durch die deutsche Fleischindustrie bewegte mich zu einer Anfrage an die Europäische Kommission. Dieses Beispiel zeigt uns wieder wie wichtig die Einführung von Mindestlöhnen ist, um grenzüberschreitendes Lohndumping europaweit zu verhindern.

Hier die Anfrage im Detail:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-7811/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Jutta Steinruck (S&D)
Betrifft: Deutsche Arbeitslöhne gefährden Arbeitsplätze in Frankreich
Nachdem die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde schon vor Monaten scharfe Kritik an deutschen Dumpinglöhnen geäußert hatte, ist jetzt ein neuer Fall von Unterbietungswettbewerb bekannt geworden. Diesmal ist die französische Fleischindustrie betroffen, die aufgrund deutscher Niedrigstlöhne an Konkurrenzfähigkeit verliert und Arbeitsplätze abbauen muss. Auch in Dänemark und Belgien sieht sich die Branche mit deutschen Dumpinglöhnen konfrontiert. Die französische Fleischindustrie gründete Anfang September sogar eine Vereinigung gegen Sozialdumping. Diese soll die französische Regierung und die EU-Kommission dazu bewegen, Deutschland zur Einführung eines Mindestlohnes in der Fleischindustrie zu zwingen. Die Unterbindung von Dumpinglöhnen wird weit über den Sektor Fleischindustrie hinaus um so dringlicher, als mit Geltung der vollen Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 1. Mai 2011 nur ein gesetzlicher Mindestlohn unlautere Konkurrenz und Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten unterbinden kann. Im Unterschied zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten weigert sich die deutsche Regierung jedoch nach wie vor, einen solchen einzuführen.
Beabsichtigt die Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen sozialen und arbeitsrechtlichen Systeme zu unterstützen und gegen unlautere Wettbewerbspraktiken zu schützen?
Wenn ja, auf welche Weise will die Kommission vorgehen?

Die Antwort der Europäischen Kommission ist die Folgende:

P-7811/10DE
Antwort von Herrn Andor
im Namen der Kommission
(19.10.2010)

Die Europäische Union misst dem Schutz der Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere ihrem Recht auf faire und gerechte Arbeitsbedingungen, die ihre Würde wahren, große Bedeutung bei .

Allerdings hat die Union keinerlei Befugnisse hinsichtlich Festlegung oder Harmonisierung (gesetzlicher) Mindestlöhne. Die Einführung eines Mindestlohns und die Bestimmung seiner Höhe sind Sache des jeweiligen Mitgliedstaates. Dass es in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten – keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, ist als solches kein Verstoß gegen EU-Recht.

Im Übrigen sind Abweichungen zwischen den nationalen Mindestlohnregelungen Ausdruck der unterschiedlichen gesetzlichen Systeme in den betreffenden Mitgliedstaaten, in die einzugreifen die Kommission nicht befugt ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen