Ich freue mich, dass die Ersparnisse von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Zukunft besser geschützt werden sollen.
Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission, mit dem sich nun das Europäische Parlament befassen wird, soll den Lehren aus der Finanzkrise Rechnung tragen und das Anlagevertrauen sowie die Finanzstabilität in wirtschaftlichen Stressphasen stärken. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Sparer ihr Geld bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro bei Insolvenz ihrer Bank innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. Auch sollen die Mitgliedstaaten in Zukunft dafür sorgen, dass alle Kreditinstitute verpflichtend einem nationalen Einlagensicherungssystem angehören, das im Falle eines Bankzusammenbruchs die Sparer entschädigt. Zusätzlich sollen diese nationalen Sicherungssysteme im Notfall in einem europaweiten Netz aufgefangen werden können, indem sich die Institute gegenseitig Kredite zur Verfügung stellen müssen.
Dieser zusätzliche Sicherungsmechanismus verbessert nicht nur den Einlagenschutz für die europäischen Sparer, sondern ist auch im Interesse der Steuerzahler. Denn Ziel muss es sein, dass die Finanzwelt selbst die Verantwortung aus den Folgen ihrer Handlungen trägt und nicht immer der Staat in Notfällen einspringen muss.
Nun befürchten die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland durch den vorliegenden Text der Kommission Einschnitte in die Funktionsweise ihrer Institutssicherungssysteme. Deswegen ist es wichtig im weiteren Gesetzgebungsprozess die funktionierenden Sicherungssysteme weder abzuschaffen noch ihre Handlungsspielräume unangemessen einzuschränken. Die Institutssicherung hat sich bewährt. Es gilt jetzt erprobte Systeme und das Streben nach einem erhöhten europäischen Schutzniveau für Sparer konstruktiv zusammenzuführen.
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