Debatte voraussichtlich Dienstag, 19.10.2010 ca. 21.00 Uhr.
Abstimmung Mittwoch, 20.10.2010 ab 12.30 Uhr.
Hintergrund:
Ergebnis der Trilog-Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission vom 13. September 2010: Eine Mehrheit der Regierungen ist im Wesentlichen den Hauptforderungen des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gefolgt. Eckpunkte des Kompromisstextes: Erstmals sind Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Für öffentliche Auftraggeber gilt in Ausnahmefällen eine Obergrenze von 60 Tagen. Private Unternehmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen längere Fristen als 60 Tage vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz fällig. Die Neufassung der Richtlinie gibt eine Mindestharmonisierung vor. Mitgliedstaaten dürfen selbstverständlich striktere Regelungen beibehalten bzw. einführen.
SPD-Position:
Nach komplizierten Verhandlungen im Parlament, mit Ministerrat und Kommission sowie mit Wirtschafts- und Kommunalvertretern ist ein großer Erfolg im Kampf gegen Zahlungsverzug gelungen. Wichtige SPD-Forderungen, wie die Möglichkeit, öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine längere Zahlungsfrist einzuräumen, konnten durchgesetzt werden. Die überarbeitete Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wird künftig besser verhindern können, dass kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldet auf Grund von verspäteten Zahlungen in Liquiditätsprobleme geraten. Die Richtlinie geht einen neuen Weg, der strikte Fristen, höhere Zinszahlungen im Verzugsfall und positive Anreize zur pünktlichen Zahlung miteinander verbindet und eine faire Balance zwischen den Regelungen für öffentliche und private Auftraggeber findet. Das Trilog-Ergebnis wird von einer breiten Mehrheit des Parlaments unterstützt. Jetzt kommt es auf eine rasche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten an.
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