Am kommenden Montag um 17 Uhr wird das Europaparlament über den sog. Estrela-Bericht zum Mutterschutz abstimmen. Der DGB hat sich bereits im Jahr 2000 maßgeblich an der Revision der ILO-Konvention zum Mutterschutz beteiligt und begrüßt daher ausdrücklich den Vorstoß der EU-Kommission, das europäische Recht an die ILO-Konvention anzugleichen und den Mutterschutzurlaub von 14 auf 18 Wochen zu erhöhen. Der DGB spricht sich zudem dafür aus, dass das Entgelt in dieser Zeit zu 100% fortgezahlt wird. Kritisch sehen wir jedoch die Vermischung von Mutterschutz und Elternurlaub. Daher wird die Einführung von Vaterschaftsmonaten beim Mutterschutz abgelehnt.
Es wäre fatal, wenn der gesamte Kommissionsvorschlag zurückgewiesen wird. Damit würde sich die Abgeordneten gegen einen verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mutter und das ungeborene bzw. neu geborene Leben aussprechen. Eine Ausweitung des Mutterschutzes bei voller Entgeltfortzahlung würde einen echten sozialen Fortschritt in Europa darstellen.
Gerne wird von den Arbeitgebern das Argument herangezogen, dass eine Verlängerung des Mutterschutzes die Einstellungsvoraussetzungen von Frauen verschlechtern würde. In Deutschland zahlen jedoch alle Arbeitgeber, ob sie nun Frauen beschäftigen, oder nicht, seit 2006 in einen gemeinsamen Fonds ein. Während der 14 Wochen Mutterschutz erhält eine berufstätige Frau 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag von der Krankenkasse. Die verbleibende Differenz zum Nettolohn der drei Monate vor ihrer Schwangerschaft zahlt nicht direkt ihr Arbeitgeber, sondern wird aus dem Fonds bezahlt. So gesehen wäre das kein Argument gegen einen verlängerten Mutterschutz, da der Arbeitgeber den Umlagebeitrag auch für einen männlichen Arbeitnehmer zu entrichten hätte.
Auch eine bloße Zusammenrechnung des um vier Wochen verlängerten Mutterschutzes mit dem Anspruch auf Elternzeit in Deutschland wird nach unserer Auffassung die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht verschlechtern. Eine derartig verkürzte Diskussion verkennt die wahren Hintergründe für die noch immer vorhandene Ungleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Zudem sollte die Diskussion um eine evtl. Kompensation der verlängerten Mutterschutzzeiten mit der Elternzeit der nationalen Umsetzungsdebatte überlassen bleiben.
Zudem darf nicht vergessen werden, dass in Deutschland eine Frau während des Mutterschutzes 100% des letzen Entgeltes erhält, während es in der Elternzeit lediglich maximal 67% beträgt.
In der Debatte wird auch immer wieder das Arbeitsverbot durch den Mutterschutz hervorgehoben. Auch wir als DGB sehen diesen Punkt kritisch. Jedoch betrifft er nicht die Debatte im EP. In Deutschland ist der Mutterschutz auf 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt verteilt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin kann auf die 6 Wochen vor der Geburt verzichtet werden, so dass lediglich die 8 Wochen nach der Geburt obligatorisch sind. Im Vorschlag der EU-Kommission sowie den Berichten der beteiligten Ausschüsse soll die obligatorische Zeit auf 6 Wochen begrenzt werden. Die 6 Wochen sind durchaus medizinisch als Mindestmaß begründet.
Ich werde mich in meinem Redebeitrag am kommenden Montag und in der Abstimmung am kommenden Mittwoch entsprechenden dieser Argumente, denen wir auch als europäische Sozialdemokraten im mitberatenden Sozial- und Beschäftigungsausschuss folgen, anschließen. Auch die ASF hat sich auf ihrer diesjährigen Bundeskonferenz für einen verlängerten Anspruch auf Mutterschutz ausgesprochen und begrüßt den Kommissionsvorschlag ausdrücklich. Das Gleiche gilt im Übrigen für die SPD-Bundestagsfraktion, die sich ebenfalls in einem Fraktionsbeschluss für einen verlängerten Mutterschutz ausspricht.
Ich bin für eine Verlängerung des Mutterschutzes auf 18 Wochen bei 100% Fortzahlung des letzten Entgeltes!
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