Mittwoch, 29. September 2010

Anhörung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornographie

Die am heutigen Mittwoch zu Ende gegangene zweitägige Anhörung im Europäischen Parlament zum Richtlinienentwurf zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornographie hät noch einmal unterstrichen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Harmonisierung des Strafrechts in diesem Bereich auszubauen und Opfer umfassend zu unterstützen, ist dringend notwendig. Allerdings wies die Europaabgeordnete darauf hin, dass eventuelle Strafverschärfungen sowie die Benennung neuer Straftatbestände zunächst sorgfältig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft werden müssten. Zudem muss der Bereich der Prävention noch deutlich ausgebaut und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Der Richtlinienvorschlag der Kommission enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssen. Demnach sollen auch neue Straftaten wie das 'Grooming' und der 'Sextourismus' außerhalb der EU unter Strafe gestellt werden. Aus Sicht der SPD birgt die ebenfalls geplante Einrichtung europaweiter Internetsperren gegen Kinderpornographie erhebliche Risiken für das demokratische Gemeinwesen und die Informations- und Meinungsfreiheit: Die Sperrung kinderpornographischer Websites reicht nicht aus, da eine Internetsperre leicht zu umgehen ist. Wer wirklich ein deutliches Zeichen gegen Kinderpornographie im Internet setzen will, der muss die entsprechenden Seiten löschen. Die meisten Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs finden im familiären Umfeld statt. Wenn wir die sexuelle Gewalt gegen Kinder wirklich bekämpfen wollen, sollten wir uns nicht nur auf das Internet, sondern auf das reale Leben fokussieren. Leider habe die Anhörung aber auch gezeigt, dass immer noch zu wenig verlässliche Daten zu der Anzahl von Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs vorlägen. Die unterschiedlichen Experten stellten unterschiedliche Zahlen vor. Um aber eine verlässliche Arbeitgrundlage zu haben und die drängenden Ansatzpunkte ausfindig zu machen, muss sich hier noch einiges tun. Dass das keine leichte Aufgabe ist, ist durchaus bewusst. Die Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist erheblich; auch unterschiedliche Definitionen und Altersgrenzen erschweren die Erhebung vergleichbarer Zahlen.

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