Dienstag, 21. September 2010

meine heutige Anfrage an die Kommission: Deutsche Arbeitslöhne gefährden Arbeitsplätze in Frankreich?

Nachdem die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde schon vor Monaten scharfe Kritik an deutschen Dumpinglöhnen geäußert hatte, ist jetzt ein neuer Fall von Unterbietungswettbewerb bekannt geworden. Diesmal ist die französische Fleischindustrie betroffen, die aufgrund deutscher Niedrigstlöhne an Konkurrenzfähigkeit verliert und Arbeitsplätze abbauen muss. Auch in Dänemark und Belgien sieht sich die Branche mit deutschen Dumpinglöhnen konfrontiert. Die französische Fleischindustrie gründete Anfang September sogar eine Vereinigung gegen Sozialdumping. Diese soll die französische Regierung und die EU-Kommission dazu bewegen, Deutschland zur Einführung eines Mindestlohnes in der Fleischindustrie zu zwingen. Die Unterbindung von Dumpinglöhnen wird weit über den Sektor Fleischindustrie hinaus um so dringlicher, als mit Geltung der vollen Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 1. Mai 2011 nur ein gesetzlicher Mindestlohn unlautere Konkurrenz und Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten unterbinden kann. Im Unterschied zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten weigert sich die deutsche Regierung jedoch nach wie vor, einen solchen einzuführen.

Fragen:
Beabsichtigt die Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen sozialen und arbeitsrechtlichen Systeme zu unterstützen und gegen unlautere Wettbewerbspraktiken zu schützen?

Wenn ja, auf welche Weise will die Kommission vorgehen?

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