Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Mittwoch, 22. September 2010
Konservative und Liberale verhindern neue Wege zum Schutz des geistigen Eigentums
Konservative und liberale Europaparlamentarier setzen auf die Kriminalisierung von privaten Internetnutzern, anstatt neue Wege zum Schutz von Urheberrechten zu beschreiten. Einen entsprechenden Initiativbericht zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt hat eine konservativ-liberale Mehrheit im Europäischen Parlament heute in Straßburg angenommen. Das Europäische Parlament hat eine Chance verpasst, neue Wege beim Schutz des geistigen Eigentums zu beschreiten. Konservative und Liberale haben sich als vollkommen unflexibel gezeigt. Sie setzen weiter auf eine Kriminalisierung von privaten Internetnutzern. Das ist der falsche Weg: Europa braucht einen modernen Rechtsrahmen für den Schutz geistigen Eigentums, der sowohl die Rechteinhaber schützt, aber vor allem auch eine Kriminalisierung privater Internetuser verhindert. Dieser Zielsetzung wird der Bericht der französischen Berichterstatterin Gallo in keiner Weise gerecht. Wir leben in einem digitalen Zeitalter. Der klassische Urheberrechtsschutz stößt gerade hier an seine Grenzen. Wir müssen über neue Wege nachdenken, Autoren zu schützen ohne private Nutzer und insbesondere Jugendliche zu kriminalisieren. Eine Kulturflatrate ist dabei ein interessanter Lösungsansatz. Die Europäische Kommission ist aufgerufen, mit allen Beteiligten, das heißt mit privaten Nutzern, Autoren und Telekom-Providern nach neuen Wegen zu suchen. Konkrete Legislativvorschläge für kollektive Rechteverwertung und verwaiste Werke liegen bereits in der Schublade der EU-Kommission. Insofern ist es wenigstens beruhigend, dass der Initiativbericht keinen großen Schaden mehr für das nun anstehenden Gesetzesverfahren anrichten kann. Erst wenn wir uns in den nächsten Wochen und Monaten im konkreten Gesetzesprozess befinden, wird die Musik anfangen zu spielen. Dann wird es darum gehen, Detailfragen praxistauglich zu regeln. Daher ist der nun verabschiedete Initiativbericht auch keine Richtungsentscheidung für das Europäische Parlament, wie manche erwarten oder befürchten.
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