Mittwoch, 29. September 2010

Roma kommen zu ihrem Recht

Die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen des Verstoßes gegen die EU-Freizügigkeitsrichtlinie und der kollektiven Abschiebung von Roma zu eröffnen. ist als positv zu beurteilen. Ich freue mich sehr, dass die Kommission ein Strafverfahren gegen Frankreich eröffnet. Sie wird ihrer Rolle als Hüterin der EU-Verträge damit gerecht. Roma haben die gleichen Rechte wie alle EU-Bürger. Dazu gehört auch das Recht sich als Unionsbürger frei zu bewegen. Mit der Einleitung des Strafverfahrens gegen Frankreich macht die Kommission deutlich, dass sie sich nicht von den Interessen der nationalen Regierungen unter Druck setzen lässt. Nach so einem entschlossenen Auftritt von EU-Kommissarin Reding hätte eine andere Entscheidung der Kommission auch nicht gut zu Gesicht gestanden. Insofern hoffe ich, dass es mit dem heutigen Beschluss bei keinem einmaligem Muskelspielchen bleibt, sondern die Entscheidung ein wichtiges Signal für die zukünftige Zusammenarbeit darstellt. Die Mitgliedstaaten wie auch die EU-Institutionen sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der EU-Grundrechte für alle Menschen zu garantieren. Zu diesen Rechten gehört auch der Schutz vor diskriminierenden staatlichen Maßnahmen. Daher erwarten wir, dass die EU-Kommission das Vorgehen der französischen Regierung auch hinsichtlich des Antidiskriminierungsgrundsatzes prüft. Diese Antwort bleibt die Kommission den Roma noch schuldig. Ich hoffe, dass die Kommission bei der Überprüfung dieser Frage zum gleichen Ergebnis kommt wie heute, was das Recht auf Freizügigkeit betrifft. Zudem fordern wir die Kommission auf, eine umfassende europäische Strategie für die Integration der Roma als Instrument zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu entwickeln.

Hintergrund:
Die französische Regierung hat seit Jahresbeginn mehr als 8.000 Roma in ihre Heimatländer nach Bulgarien und Rumänien ausgewiesen. Das Europäische Parlament hat das Vorgehen des französischen Präsidenten Nicoals Sarkozy in seiner Resolution vom 9. September 2010 aufs Schärfste kritisiert und die EU-Kommission aufgefordert, die Praxis Frankreichs nach EU-Recht zu prüfen. Nachdem die Justizkommissarin, Viviane Reding, angekündigt hat, sich für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einsetzen zu wollen, hat heute das Kollegium der Kommissare über ihr Vorhaben entschieden.

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