Samstag, 12. Februar 2011

CO2-Grenzwerte für kleine Nutzfahrzeuge: Freie Fahrt für niedrige Emissionen

Einen Schritt auf dem Weg zum langfristigen Ziel der EU, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um durchschnittlich 10 Prozent gegenüber den Werten von 2005 zu senken, werden wir am Dienstag mit unserer Zustimmung zu einer künftigen EU-Verordnung gehen. Bisher gibt es rechtsverbindliche CO2-Vorgaben im Straßenverkehr nur für Pkws. Von den neuen Regelungen werden künftig auch so genannte leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t erfasst. Der Anteil dieser Fahrzeugkategorie ist in den letzten Jahren merklich gestiegen: Mittlerweile machen sie rund 12 Prozent aller Kraftfahrzeuge aus und sind für gut sechs Prozent der straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen verantwortlich. Hier schlummert also Einsparpotenzial! Die Regelungen sehen vor, dass Kleintransporter, die ab 2014 auf den Markt kommen, bis zum Jahr 2016 nicht mehr als 175 g CO2 pro Kilometer verbrauchen dürfen. Dieser Wert soll langfristig, spätestens bis 2020, auf 147 g reduziert werden. Ferner setzt die Verordnung Anreize für Fahrzeuge mit besonders niedrigem CO2-Ausstoß. Neben Plug-In-Hybrid- oder Elektrofahrzeugen werden auch so genannte Ökoinnovationen wie verbrauchsarme LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors gefördert.

Leider wurde das von der EU-Kommission ursprünglich vorgesehene Ziel von 135 g CO2 pro Kilometer als langfristiges Ziel bereits während der Beratungen im Umweltausschuss von der konservativ-liberalen Mehrheit zum Scheitern verurteilt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hatten den Kommissionsvorschlag unterstützt und uns durchgängig gegen die Versuche der Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands und Frankreichs, gewehrt, diese langfristigen Zielgrenzwerte zu verwässern. Auch unsere Forderung nach einem verbindlichen Geschwindigkeitsbegrenzer von 120 km/h ab 2014 war nicht mehrheitsfähig. Obwohl die jetzige Kompromissfassung hinter unseren Vorstellungen zurückbleibt, stellt sie weltweit dennoch die derzeit strengsten Emissionsstandards im Verkehrssektor dar, so dass wir dem Kompromiss in der nächsten Woche zustimmen werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für 2014 geplante Revision der Verordnung die Möglichkeit eröffnet, die Grenzwerte an den technischen Fortschritt anzupassen.

 

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