Dienstag, 15. Februar 2011

Endlich Einigung! Europaparlament stärkt Rechte von Buspassagieren

Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen zwischen Vertretern des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission konnte endlich auch eine Einigung in Frage zu den Rechten von Busreisenden erzielt werden. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg die entsprechende Verordnung für eine EU-weite Regelung für Passagiere angenommen. Die Passagierrechte für den Luft, Bahn- und letztendlich sogar für den Seeverkehr sind bereits EU-weit geregelt. Nur bei den Buspassagierrechten konnte man sich bislang nicht einigen.

Wir haben zwar nicht den gewünschten Kompromiss erzielt, aber wir haben dennoch für uns Sozialdemokraten wichtige Punkte einbringen können. So finden sich unsere Forderungen nach mehr Rechten für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität im Gesetzestext wieder. Busunternehmer können in Zukunft alten Menschen oder Reisenden mit Behinderung nicht mehr ungestraft die Beförderung verweigern.

Heftige Kritik hingegen übten wir Sozialdemokraten am Anwendungsbereich der Verordnung. Die Mitgliedstaaten wollten, dass die neuen Vorgaben für Fernstrecken ab 500 Kilometer gelten. Wir haben uns nun auf 250 Kilometer einigen können. Dennoch ist dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend, da Reisende in flächenmäßig kleinen Mitgliedstaaten, wie die Niederlande oder Belgien, aufgrund der Landesgröße kaum über die 250 Kilometer und somit auch nicht in den Genuss der Passagierrechte kommen.

Sollte es auf den Strecken, die unter den Anwendungsbereich fallen, zu Verspätungen von über zwei Stunden kommen, werden der neuen Verordnung zu Folge 50 Prozent des Fahrpreises erstatten. Sollte sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögern und anschließende Reiseverbindungen daher nicht mehr wahrgenommen werden können, sollen die Passagiere eine Hotelübernachtung von bis zu 80 Euro gezahlt bekommen.

Die neuen Vorgaben gelten nach der Abstimmung am Dienstag frühestens ab 2013, da den Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von zwei Jahren zugestanden wird.

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