Samstag, 12. Februar 2011

Passagierrechte im Kraftomnibusverkehr: Lückenlose Rechte auf allen Transportwegen

Die Passagierrechte für den Luft, Bahn- und Seeverkehr sind bereits EU-weit geregelt und garantieren den Reisenden verbindliche Rechte für den Fall von Komplikationen, die die Transportunternehmen zu vertreten haben. In der Plenarsitzung nächsten Dienstag werden wir entsprechende Regelungen auch für den Kraftomnibusverkehr festlegen. Die Verhandlungen waren sehr zäh – insgesamt dauerten sie zwei Jahre und endeten nun mit einem Kompromiss im Vermittlungsverfahren. Künftig werden Fahrgäste, die mit Bussen unterwegs sind, ebenfalls das Recht auf Informationen, Verpflegung und Getränke sowie ggf. Entschädigung haben, wenn es bei grenzüberschreitenden Fahrten oder auf Strecken, die länger als 250 Kilometer sind, zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Außerdem wurde die sozialdemokratische Forderung aufgenommen, die Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung ausdrücklich zu regeln. So wurden Vorgaben über Zugänglichkeit und Hilfeleistungen für diese Gruppe aufgenommen und es wird künftig Sanktionsmöglichkeiten geben, wenn diesen Personen die Beförderung aus diskriminierenden Gründen untersagt wird. Diese Regelungen waren für uns Sozialdemokraten besonders wichtig und der ausschlaggebende Grund für unsere Zustimmung zu dem Verhandlungsergebnis. Denn die enthaltene Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Distanzen von mindestens 250 Kilometern ist aus unserer Sicht nicht zufrieden stellend. Das Parlament hatte sich bei den Verhandlungen dafür ausgesprochen, dass Reisende bereits auf Strecken ab 100 Kilometern Länge in den Genuss der Passagierrechte kommen sollten, während die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten die Recht erst ab einer Streckenlänge von 500 Kilometern gewähren wollten. Der gefundene Kompromiss stellt vor allem Reisende in flächenmäßig kleinen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden oder Belgien schlechter, weil sie aufgrund der Landesgröße kaum Strecken von 250 Kilometer innerhalb ihres Landes zurücklegen werden. Insgesamt konnte aber das Ziel erreicht werden, EU-weit geltende Passagierrechte lückenlos für alle Transportwege zu etablieren.

 

Informationen zu den bereits bestehenden Passagierrechten finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/index.html

 

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