Zur Sicherung von Sparbüchern und Girokonten im Falle einer Krise braucht Europa einheitlich geregelte Systeme. Ausgangspunkt dafür muss eine Basis für wirkungsvolle Schutzsysteme sein, die auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort eingeht, und nicht eine sinnlose allgemeine Gleichmacherei in 27 Mitgliedstaaten der EU. Dies ist die Kernaussage des Entwurfs zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme. Ich fordere gemeinsame Anforderungen an alle Sicherungssysteme in Europa unter Einbeziehung bewährter Modelle: Sämtliche Kreditinstitute müssen in Zukunft jeweils einem Sicherungssystem beitreten, das dem Einleger im Falle eines Bankenzusammenbruchs einen europaweit einheitlichen Rechtsanspruch auf Erstattung innerhalb einer kurzen Auszahlungsfrist bietet. Zudem plädiere ich von Anfang an für eine ausreichende Finanzierung der Systeme. Gerade durch die Bündelung dieser und anderer Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Ersparnisse überall in Europa gleich geschützt und die Sparbücher und Girokonten krisenfest sind.
Das heißt gleiche Spielregeln für alle, aber größtmögliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der Funktionsweise der Systeme. Gerade einheitliche europäische Anforderungen kombiniert mit der Förderung bewährter Modelle sorgen in besonderem Maße für Stabilität.
Den im letzten Jahr von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Einlagensicherungssysteme beurteile ich als teilweise zu einseitig und realitätsfern. Die Kommission versucht einfach alle Schutzsysteme für Girokonten und Sparbücher über einen Kamm zu scheren ohne dabei die Unterschiedlichkeiten der einzelnen Länder und Bankenmärkte zu berücksichtigen. Bereits bewährte Praktiken sowie die Förderung vorbeugend wirkender Sicherungssysteme, die eine Auszahlung der Einleger erst gar nicht notwendig machen würden, kommen viel zu kurz. Deswegen sollte deshalb auch die Prävention im Fokus stehen.
Nach den Vorschlägen bleibt den Mitgliedstaaten bei Einhaltung der gemeinsamen europäischen Anforderungen aber immer noch größtmöglicher Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Sicherungssysteme. Im Gegensatz zum Kommissionsentwurf trägt mein Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung den bereits bewährten nationalen Funktionsweisen der Sicherungssysteme Rechnung. Damit wollen wir der Vielfalt der Finanzmärkte gerecht werden. Die deutschen Sparer könnten damit wie bisher auf die bewährte Institutssicherung der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie auf das Sicherungssystem privater Banken vertrauen. Unterschiedliche Systeme dürfen unter Einhaltung der gemeinsamen europäischen Anforderungen somit weiterhin bestehen und bewährte Systeme positiv weiterentwickelt werden. "Einheitlicher Schutz in Vielfalt, Leitspruch der Europäischen Union, ist das Leitmotiv des Gesetzesvorschlags. Dieser wird am 16. März 2011 erstmals im Wirtschafts- und Währungsausschuss vorgestellt.
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