Dienstag, 22. März 2011

Experten unterstützen SIMON-Vorschlag zum Schutz von Sparbüchern und Girokonten

Frühzeitige Eingriffsmöglichkeiten, um Krisensituationen zu vermeiden und eine flexible Lösung, die der Vielschichtigkeit der Mitgliedstaaten gerecht wird, sind unumgänglich für einen umfassenden Schutz der Sparer in Europa.

Diese und viele weitere zentrale Forderungen haben die Experten von Verbraucherschutzorganisationen, Banken und Einlagensicherungssystemen aus ganz Europa am Dienstag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bestätigt. Die Veranstaltung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung diente als wichtige Plattform zum Informationsaustausch bei der Arbeit am aktuellen Gesetzgebungsverfahren über die Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie.

Ich begrüße die Einschätzungen der Sachverständigen. Der Meinungsaustausch mit Experten war wichtig für unsere Arbeit, ein stabiles Sicherungssystem für Sparbücher und Girokonten in Europa zu schaffen. Die vielen positiven Rückmeldungen im Verlauf der Anhörung zum Vorschlag der Sozialdemokraten haben gezeigt, dass wir mit unserem Konzept auf dem richtigen Weg sind, ein dauerhaft gut funktionierendes System zur Einlagensicherung zu schaffen.

Seitens des Bankensektors wurde lediglich die Größe des Fonds zur Sicherung von Einlagen kritisiert und ein geringeres Fondsvolumen gefordert. Ich weise diese Forderung allerdings entschieden zurück. Der Kunde muss im Fokus unserer Bemühungen stehen. Nur durch die ausreichende Finanzierung eines entsprechenden Sicherungsfonds können die Sparerinnen und Sparer auf ein sicheres System vertrauen und eine Rettung von Banken durch den Staat vermieden werden.

Diese Einschätzung wurde auch von Verbraucherschutzorganisationen geteilt. Ebenso wie wir Sozialdemokraten sind sie der Auffassung, dass Kunden nicht als Ersatz für ausreichend finanzierte Sicherungssysteme und gut funktionierende Aufsichtsbehörden herhalten dürfen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung haben nun Zeit, die Anregungen und Informationen aus der Anhörung bei ihren Änderungsanträgen zu berücksichtigen. Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen endet am 31. März 2011. Die Abstimmung im Wirtschaftsausschuss findet am 9. Mai 2011 statt.

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