Donnerstag, 17. März 2011

Meine Rechte im Strafverfahren – Informationen wichtig für faire Verfahren

Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, müssen in ihrer eigenen Sprache über ihre Rechte unterrichtet werden. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über einen entsprechenden Richtlinienvorschlag über die Rechte auf Belehrung in Strafverfahren abgestimmt. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Seine Rechte zu kennen, ist der erste Schritt, damit sie eingehalten werden. Für ein faires Verfahren ist entscheidend, dass man sich seiner Rechte bewusst ist und weiß, was einem vorgeworfen wird. Halten die Behörden diese Rechte nicht ein, so gefährdet dies die Fairness des Strafverfahrens und kann zu Fehlurteilen führen.

Wir konnten eine Ausweitung der konkreten Rechte durchsetzen, über die der Verdächtige oder Beschuldigte schriftlich belehrt werden soll. Neben dem Recht auf Übersetzung oder Rechtsbeistand ist auch das Aussageverweigerungsrecht wichtig. Der Betroffene muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zu der Beschuldigung auch zu äußern oder aber auch nicht, insbesondere wenn er sich durch seine Aussage selbst belasten könnte. Das fehlte bisher im Kommissionsvorschlag.

Darüber hinaus konnten wir Sozialdemokraten sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten dem Verdächtigten oder Beschuldigten hinlängliche Informationen über die Beschuldigung zur Verfügung stellen, damit ein faires Strafverfahren gewährleistet ist und er seine Verteidigungsrechte effektiv ausüben kann. Ein Beschuldigter muss wissen dürfen, dass er zu seiner Verteidigung Zugang zum Beweismaterial hat. Der Beschuldigte darf nicht zum Objekt des Strafverfahrens gemacht werden. Er muss angemessen am Verfahren mitwirken können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen