Dienstag, 8. März 2011

Ungedeckte Leerverkäufe werden reguliert

In einer Nachtsitzung in Straßburg hat der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments strengere Regeln für schädliche Leerverkäufe und ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen verabschiedet. Ich begrüße das Votum. Es ist höchste Zeit, dass derartige Spekulationsinstrumente reguliert, beziehungsweise komplett verboten werden. Wir müssen die Aufsichtsbehörden deshalb in die Lage versetzen, Marktmissbräuche frühzeitig zu erkennen und reagieren zu können.

Nach der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss erwarte ich nun schwierige Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat. Während Deutschland ohne Absprache mit den europäischen Partnern bereits einzelne Verbote erlassen hat, sehen Länder wie Großbritannien die Regulierung äußerst kritisch. "Wenn Geschäftspraktiken von Spekulanten am Ende ganze Volkswirtschaften oder Währungen in den Abgrund stürzen, ist der Gesetzgeber gefordert. Ich erwarte daher vom Ministerrat, dass er nicht wieder versucht, die Vorschläge des Parlaments zu verwässern.

Der im Wirtschaftsausschuss gefundene Kompromiss sieht vor, dass ungedeckte Leerverkäufe bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Ansonsten drohen den Verkäufern empfindliche Strafzahlungen. Darüber hinaus kommen neue Transparenzregeln und Informationspflichten zum Tragen. Auch bei ungedeckten Versicherungen gegen Kreditausfälle von Staatsanleihen (Credit Default Swaps) werden die Regeln deutlich verschärft. Reine Spekulationen mit Kreditausfallversicherungen wären demnach künftig verboten.

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