Europäisches Parlament stimmt über Eurovignette ab
Spediteure können künftig für externe Kosten, die Lastkraftwagen durch Abgase und Lärm verursachen, zur Kasse gebeten werden. Eine entsprechende Überarbeitung der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie nahm das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg an. Damit wird die bereits bestehende Gesetzgebung durch die Einführung eines harmonisierten EU-Rechtsrahmens ergänzt, da Straßengebühren und -maut bislang in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten variierten - sowohl was die Gebühren¬höhe als auch die Systeme, die zur Berechnung der Gebühr benutzt werden, betrifft.
Die europäische Neuregelung der LKW-Maut soll in erster Linie dazu dienen, dass nicht länger die Gesellschaft, sondern die Verursacher für die Auswirkungen der Straßennutzung auf Mensch und Umwelt gerade stehen sollen.
Mit der nun verabschiedeten LKW-Maut haben wir die Grundlage dafür geschaffen, dass diejenigen die Kosten tragen sollen, die sie verantworten und nicht die Gesellschaft insgesamt - also nicht länger nur der Steuerzahler herhalten darf.
In den zurückliegenden schwierigen Verhandlungen mit den Vertretern aus den
Mitgliedstaaten konnten wir Abgeordnete eine teilweise Zweckbindung der
Mauteinnahmen durchsetzen. So müssen EU-Länder, die in Zukunft externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung in Maut und Benutzungsgebühren einbeziehen, 15 Prozent der erzielten Mauteinnahmen für Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) fließen lassen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten zur Transparenz bei den Ausgaben der eingenommenen Mittel verpflichtet werden. Die eingenommenen Gelder können die nationalen Verkehrsminister etwa für Lärmschutz, verbrauchs-mindernde Straßenbeläge oder Investitionen in umweltfreundliche Verkehrsmittel einsetzen. Und wenn eine Regierung mit den eingenommenen Mautgeldern Haushaltslöcher stopfen will, anstatt die Mittel in den Straßenverkehr zurückfließen zu lassen, so haben die Menschen zukünftig ein Recht darauf, darüber informiert zu werden.
Darüber hinaus sollen variable Mautgebühren während der Stoßzeiten Anreize für Spediteure setzen, außerhalb der Stoßzeiten zu fahren. So sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten während fünf Stunden pro Tag in der Hauptverkehrszeit die Mautgebühren auf 175 Prozent erhöhen dürfen. Wir wären hier gerne weiter gegangen und wollten die Stundenanzahl auf acht ausweiten, aber die Vertreter im Ministerrat stellten sich quer. Ich denke, dass für viele Ballungszentren der erzielte Kompromiss deutlich zu niedrig sein wird.
Leider ist die wesentlich ehrgeizigere Position von uns Abgeordneten von den Mitgliedstaaten aufgeweicht worden. Nationale Interessen sind einer europäischen Lösung vorgeschoben worden, um innenpolitisches Kleingeld zu verdienen. Eine Lösung im Sinne von Mensch und Umwelt war so aber nicht zu erreichen.
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