Freitag, 17. Juni 2011

Keine Verlorene Generation


Rat will Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen


Auf der heutigen Tagung der europäischen Minister für Beschäftigung in Luxemburg hat der Rat unter der ungarischen Präsidentschaft seine Initiative zur Förderung der Jugendbeschäftigung zur Erreichung der Ziele der Europa 2020-Strategie vorgestellt. Ich begrüße die Empfehlungen des Rates zur Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche.


Besonders in den Mitgliedstaaten, die mit großen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, ist es wichtig, die Jugend nicht allein zu lassen. Sie sind von Arbeitslosigkeit besonders häufig betroffen. Leider ist in manchen europäischen Ländern mittlerweile schon fast jeder 2. ohne Job. Wir müssen diesen Ländern auf europäischer Ebene helfen, damit dort nicht eine “Verlorene Generation” entsteht. Deshalb ist die Ratsempfehlung zu aktiven Maßnahmen wie Berufsberatung, Berufsorientierung sowie für Bildungs- und Aktivierungsangebote ein erster richtiger Schritt.


In den kürzlich veröffentlichten länderspezifischen Empfehlungen wärmt die Kommission auf Druck der Staats- und Regierungschefs wieder die neoliberalen Konzepte auf, um die Haushaltskonsolidierung auf Biegen und Brechen zu erreichen. Die Deregulierung und Liberalisierung weiter voran zu treiben, führt zu einer weiteren Kürzung der Sozialabgaben und verschärft die Prekarisierung der Arbeitsmärkte, bei denen Jugendliche wieder als erste betroffen sein werden!


Die Ratsschlussfolgerungen zur Jugendbeschäftigung sind wichtig und richtig. Trotzdem sollten sich die europäischen MinisterInnen vor Augen halten, dass sich die Jugendlichen auf den europaweiten Demonstrationen nicht von Lippenbekenntnissen beeindrucken lassen.


Hintergrund: Es handelt sich um eine Initiative der ungarischen Ratspräsidentschaft. Die “Förderung der Beschäftigung junger Menschen zur Erreichung der Ziele der Euopa 2020-Strategie” enthält eine Reihe von nicht-legislativen Maßnahmen, die der Europäischen Kommission übermittelt wurden. Im Jahr 2014 soll die Europäische Kommission den Rat über die entsprechenden Maßnahmen Bericht erstatten.


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