Durchbruch bei den Verbraucherrechten
Der Einsatz der Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen bei den Verhandlungen mit der ungarischen Ratspräsidentschaft zu den Verbraucherrechten hat sich ausgezahlt. Wir haben erreicht, dass in vielen Bereichen das bisherige Verbraucherschutzniveau in den europäischen Mitgliedstaaten verbessert wird. Das Europäische Parlament hat die Verbraucherrechterichtlinie am Donnerstag in Brüssel mehrheitlich in erster Lesung angenommen.
Als größte Erfolge kann die sozialdemokratische Fraktion die obligatorischen Informationspflichten, wie rechtliche Garantien und Produkthaftung bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, sowie die Regelung gegen Kostenfallen im Internet verbuchen. Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, sind zukünftig nur dann gültig, wenn eine explizite Zahlungsverpflichtung und die wesentlichen Merkmale des Produktes sichtbar gekennzeichnet werden. Oft werden Verbraucher im Internet übers Ohr gehauen. Beim Online-Verkauf muss nun der Gesamtpreis angezeigt und vom Konsumenten akzeptiert werden. Versteckte Zusatzkosten, wie beispielsweise eine Zusatzversicherung bei Reisen, die in Form von im Voraus angeklickten Kästchen angeboten werden, sind somit nicht mehr zulässig. Der Verbraucher kann nun auf mehr Sicherheit und Transparenz beim Online-Shopping bauen.
Egal ob beim Handel per Email und Telefon oder im Internet, oder bei Verkäufen an der Haustür, der Verbraucher kann sich in Zukunft europaweit auf ein Widerrufsrecht von zwei Wochen verlassen. Auch hier haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen ein hohes Verbraucherschutzniveau in allen europäischen Staaten genießen können. Wir haben in vielen Bereichen für eine Verbesserung des europäischen Verbraucherschutzes gekämpft und diese auch erreicht.
Allerdings muss ich kritisieren, dass der konservative Berichterstatter diese umfangreiche Richtlinie unbedingt in erster Lesung durchpeitschen wollte. Die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Wie die europäischen Institutionen einen Kompromiss gefunden haben, bleibt daher der Öffentlichkeit verborgen. Diese Vorgehensweise spiegelt nicht das Gebot der Transparenz wider, die wir uns als EU-Abgeordnete wünschen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen