Sozialdemokraten fordern kundenfreundliche SEPA-Umstellung
In Zukunft sollen einheitliche Regeln für Überweisungen und Lastschriften in Europa gelten. Über den entsprechenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission hat der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments am heutigen Mittwoch erstmals beraten. Der einheitliche europäische Zahlungsraum SEPA ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiter gestärkt wird. Meine Fraktion hat deshalb eine Reihe von zentralen Änderungsanträgen in die Beratungen eingebracht. Sie sehen unter anderem eine kundenfreundliche SEPA-Umstellung, eine einfachere Handhabung der neuen IBAN-Kontonummer und BIC-Bankleitzahl sowie eine Vereinfachung des Widerspruchsrechts bei Fehlbuchungen vor.
Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es von größter Bedeutung, dass sie im Falle einer Fehlbuchung ihr Geld umgehend zurückbekommen. Und zwar rückwirkend zum Tag der Abbuchung und ohne wenn und aber. Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass bestehende Mandate für Lastschriften unbürokratisch und ohne Aufwand für die Kunden in das neue System überführt werden. Das ist auch im Sinne von Versorgungsunternehmen, Vereinen, Verlagen und anderen Akteuren, die regelmäßig Geld mit Hilfe von Lastschriften einziehen.
Um den Kunden die SEPA-Umstellung zu erleichtern, sollten meiner Meinung nach die alten Kontonummern bei Inlandsgeschäften zunächst beibehalten werden können. Ich denke, dass eine Übergangsfrist von fünf Jahren technisch problemlos möglich ist. Da die neue IBAN ausreichend Informationen erhält, könnte außerdem in den meisten Fällen auf die neue Bankleitzahl BIC ganz verzichtet werden. Die Europäische Zentralbank sollte jedoch eine zentrale BIC-Datenbank aufbauen. Sie würde es Banken im Zweifelsfall ermöglichen, die Bankleitzahl einer bestimmten Kontonummer zu ermitteln.
Hintergrund:
Ziel des einheitlichen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun diskutierte Verordnung regelt die konkrete Umsetzung. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen von SEPA. Kartenzahlungen und Lastschriften sind in der EU künftig ohne Mehrkosten grenzüberschreitend möglich. Damit reicht ein einziges Konto in einem EU-Mitgliedstaat, um sämtliche Bankgeschäfte in der EU abzuwickeln. Ab 2012 muss eine SEPA-Überweisung innerhalb eines Tages dem Empfänger gutgeschrieben werden.
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