Beginn der Verhandlungen zur Überarbeitung der Arbeitszeit-Richtlinie
Mit klaren Worten kommentierte die Sozial- und Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten Jutta STEINRUCK den heutigen Beginn der Konsultation der Sozialpartner zur Entwicklung einer neuen Arbeitszeitrichtlinie: „Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Die heutige Mitteilung stellt keinen Fortschritt in den strittigen Punkten dar.“ Es liege im Interesse aller europäischen Arbeitnehmer, mit einer neuen Arbeitszeitrichtlinie für angemessene Arbeitszeiten und damit für einen gesundheits- und familienpolitisch anständigen Arbeitsmarkt zu sorgen.
„Bei allen Diskussionen um moderne Arbeitszeiten darf nicht vergessen werden: Wer zu lange arbeitet, wird müde und macht Fehler. Diese können in vielen Bereichen aber gravierende Folgen haben“, merkte Jutta STEINRUCK weiter an. Die Sozialdemokratin weist zu Beginn der Verhandlungen darauf hin, dass sich die Argumente seit letztem Jahr nicht wesentlich verändert haben.
Jutta STEINRUCK betonte, dass es bisher der Rat war, der sich nicht bewegen wollte: „Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Legislaturperiode alles daran gesetzt, eine Einigung herbeizuführen. Die europäischen Arbeitsminister haben damals kein Interesse an einem Kompromiss gezeigt. Die neuen Verhandlungen müssen nun zeigen, ob sich hier etwas bewegt. Aber eines bleibt klar: Wir Sozialdemokraten werden einer Verschlechterung der Arbeitszeitregelung nicht zustimmen.“
Im April vergangenen Jahres erklärten Rat und Europäisches Parlament die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss als gescheitert. Die Arbeitsminister hatten damals bedingungslos daran festgehalten, dass bei individueller Zustimmung Arbeitnehmer bis zu 60 Stunden arbeiten dürften. Diese sogenannte Opt-Out-Klausel darf nach Ansicht der SPD-Politikerin auf keinen Fall eingeführt werden. Bereits 2005 hat das Europäische Parlament für die Abschaffung der individuellen Opt-Out-Möglichkeit gestimmt. Auch die Frage der Anrechnung und Bewertung von Bereitschaftszeiten hat das Parlament bereits 2005 grundsätzlich geklärt. „Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Spezielle Regelungen im Rahmen von Tarifabkommen sollten weiterhin möglich bleiben, aber nicht zum Grundsatz werden“, so Jutta STEINRUCK abschließend.
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