Freitag, 26. März 2010

Rrheinland-Pfalz-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Aktionsplan der Landesregierung zieht Rheinland-Pfalz als erstes deutsches Bundesland die Konsequenzen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese UN-Konvention, die für die Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich ist, entwickelt aus den unteilbaren Menschenrechten Ansprüche für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen: Für alle Lebensbereiche ist zu untersuchen, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es ist dabei kein Zufall, dass mit Rheinland-Pfalz ein SPD-regiertes Bundesland die Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Konvention einnimmt: Es war die SPD, die Ende der 90er Jahre den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ("Weg von der Fürsorge, hin zur echten Teilhabe") eingeleitet hat. In dem Aktionsplan definiert Rheinland-Pfalz für die zentralen Bereiche menschlichen Lebens ("Erziehung und Bildung", "Arbeit", "Wohnen", "Kultur, Freizeit und Sport", "Gesundheit und Pflege", "Schutz der Persönlichkeitsrechte", "Interessenvertretung", "Mobilität und Barrierefreiheit" und "Barrierefreie Kommunikation und Information") konkrete Ziele und Maßnahmen, um die Forderung der UN-Konvention nach einer faktischen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit Leben zu erfüllen. Der Aktionsplan benennt dabei klare Verantwortlichkeiten in der Landesregierung. Politik wird damit verbindlich, anstatt nur wolkige Absichtserklärungen abzugeben. Dabei ist klar, dass nicht nur die Landesregierung in der Pflicht ist: Auch Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Selbsthilfe behinderter Menschen sollen ihre Vorschläge in einem laufenden Prozess einbringen, um so den umfassenden Aktionsplan für das Land Rheinland-Pfalz zu schaffen. Vergleicht man diesen Aktionsplan mit den bisherigen Aktivitäten der Bundessozialministerin von der Leyen, so fällt das Resultat ernüchternd aus: Wann die Bundesregierung einen Aktionsplan vorstellt, in dem sie ihre Maßnahmen nicht nur am Reißbrett aufzeichnet, sondern konkret darlegt, ist noch völlig unklar. Für die Bundesrepublik Deutschland, die 2009 das Ratifikationsverfahren zur Anerkennung der UN-Konvention abgeschlossen hat, ist das peinlich.

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