Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Donnerstag, 18. März 2010
Erdgasversorgung: Mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hat heute mit nur einer Gegenstimme die Verordnung zur sicheren Erdgasversorgung verabschiedet. Alle Fraktionen im Europäischen Parlament hatten sich bereits im Vorfeld auf weitgehende Kompromisse bei den Streitpunkten des Vorschlags geeinigt, die die entscheidenden Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion widerspiegeln. "Ich denke, wir haben viel erreicht", zeigte sich der SPD-Europaabgeordnete und Energieexperte Norbert GLANTE erfreut. So konnte durchgesetzt werden, dass die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen schaffen müssen, um auch bei Ausfall der größten Infrastruktur (beispielsweise die Hauptversorgungsleitung) eine sichere Gasversorgung zu ermöglichen. Norbert GLANTE erklärte dazu: "Selbst wenn der Markt im Notfall die Versorgung nicht gewährleisten kann, wird künftig eine verstärkte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verhindern, dass sich eine schwerwiegende Krise wie im Januar 2009 wiederholt." Auch die umstrittene Definition des 'geschützten Verbrauchers', der vor allem von der Verordnung profitieren wird, konnte im Sinne der Sozialdemokraten verabschiedet werden. "Es ist wichtig, nicht alle Abnehmer auf dem Gasmarkt in den geschützten Bereich mit einzubeziehen, da sonst niemand mehr besonders geschützt ist", erläuterte Norbert GLANTE. Der abgestimmte Kompromiss beinhaltet alle privaten Haushalte, kann aber durch die Mitgliedstaaten auf öffentliche Einrichtungen ausgeweitet werden, sofern die Gaskapazitäten ausreichend sind und das Solidaritätsprinzip nicht beeinträchtigt wird. "Auch hinsichtlich der Grenzübergangsstellen wurde eine vernünftige Regelung gefunden", betonte Norbert GLANTE. Grenzübergangstellen (so genannte Interkonnektoren) müssen nur dann Gas in beide Richtungen leiten können, wenn dadurch die Versorgungssicherheit signifikant erhöht wird oder die Kosten für den Umbau nicht bedeutend höher als der angestrebte Nutzen sind.
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