Dienstag, 21. Mai 2013

Bankenrettung ohne den Steuerzahler: Wirtschaftsausschuss bringt europaweite Regeln für Restrukturierung und Abwicklung von Banken auf den Weg


Strauchelnde Banken soll nicht mehr der Steuerzahler auffangen, sondern die Banken selbst sollen für Abhilfe sorgen. Denn in Zukunft müssen die Finanzinstitute vorab Sanierungspläne erstellen und für den Notfall nationale Fonds aufbauen. Das hat am Montagabend der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit beschlossen. Mit diesem neuen Instrumentenkasten für die Sanierung und Abwicklung wollen wir den Staat und die Steuerzahler endlich aus dem Würgegriff der Banken befreien. Alleine bis Ende 2011 mussten die EU-Staaten über 440 Milliarden Euro an Kapitalhilfen in marode Banken stecken. Es muss Schluss damit sein, dass Banken Gewinne privatisieren, Verluste aber sozialisieren.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission wurde auf Druck der Sozialdemokra¬ten an zentralen Punkten nachgebessert. Einlagen bis 100.000 Euro werden komplett und ohne Wenn und Aber geschützt. Gerade nach den zyprischen Chaostagen lautet unsere unmissverständliche Botschaft: Einlagen der Kleinsparer sind und bleiben bei Bankenrettungen tabu! Zwar sollen bei einer Banken¬abwicklung auch Eigentümer und wenn erforderlich zudem die Gläubiger in Zukunft herangezogen werden. Aber auch für Sparer mit höheren Einlagen konnten Verbesse¬rungen durchgesetzt werden. So sollen Einleger beim so genannten Bail-in und in Insolvenzverfahren verbindlich bevorzugt behandelt werden. Das bedeutet: Bei einer Bankenrettung würden die Sparer als letzte herangezogen, bei einer Pleite als erste aus der Insolvenzmasse bedient.

Besonders wichtig ist dem Verhandlungsführer für die gesetzliche Neuregelung der Einlagensicherungssysteme, dass die Mittel für Abwicklungs- und Einlagensicherungs¬fonds stabil sind und nicht vermischt werden dürfen. Auf seine Initiative hin beschloss der Wirtschafts- und Währungsausschuss, dass beide Fonds separat jeweils 1,5 Prozent der geschützten Einlagen umfassen sollen. Damit haben wir eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Das ist doppelt so viel wie die EU-Kommission auf Druck der Mitgliedstaaten gefordert hatte. Eine Mittelausstattung von 1 Prozent der geschützten Einlagen für beide Fonds zusammen wäre doch nichts weiter als ein Placebo. Aber Scheinsicherheit vorgaukeln ist mit uns nicht zu machen.


Hintergrund der Entscheidung des Wirtschaft- und Währungsausschusses ist folgender: Das Bankenabwicklungsregime ist neben der einheitlichen Bankenaufsicht und den Einlagensicherungs¬systemen eine der drei Säulen zur Schaffung einer europäischen Bankenunion. Ziel ist es, Instrumente zu schaffen, die eine Sanierung oder Restrukturierung von strauchelnden Banken ermöglichen, ohne dass dafür der Steuerzahler aufkommen muss. Jegliche Hürden, die der Abwicklungsfähigkeit einer Bank entgegenstehen, müssen von den Instituten beseitigt werden. Nach der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft- und Währung können die Trilogverhandlungen zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat beginnen, sobald die gemeinsame Position des Rates vorliegt.


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