EU-Kommission legt Gesetzesinitiative für europaweites Basiskonto, mehr Gebührentransparenz und problemloseren Wechsel vor
Bürger und Bürgerinnen in Europa sollen künftig europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto haben. Das sieht ein Richtlinienvorschlag vor, den die Europäische Kommission am Mittwoch vorgestellt hat. Die Zeit der Empfehlungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen ist abgelaufen.
Die freiwilligen Zugeständnisse der Geldhäuser hätten nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. Nach wie vor wird Millionen von Menschen in Europa der Zugang zu einem Basiskonto verwehrt. Ohne Bankkonto ist man heute vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, dass die Europäische Kommission endlich unserer Forderung folgt und den Anspruch auf ein solches Basiskonto rechtlich verpflichtend machen will. Mit den Bankkunden zweiter Klasse beim Zugang zu Bankdiensten muss Schluss sein.
Wir fordern ein grenzenloses Europa, in dem wir in einem anderen Land leben oder arbeiten können, ohne dabei einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren zu müssen, um ein Bankkonto für die alltäglichen Geschäfte zu eröffnen. Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen wird nun jedem in der Union ansässigen Verbraucher gewährleistet, unabhängig der Nationalität oder des Nachweises eines Wohnsitzes. Das Recht auf ein Basiskonto ist längst überfällig. Dabei ist es unabdingbar, dass den Verbrauchern ein Bankkonto einfach und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Dieser Service muss mit Grundanforderungen wie Zahlungsverkehrfunktionen, Online-Banking und einer Bankkarte ausgestattet sein.
Der Richtlinienvorschlag enthält neben dem Recht auf ein Basiskonto zudem weitere wichtige Neuerungen bezüglich mehr Preistransparenz bei den Kontogebühren und für einen problemloseren Kontenwechsel. Der Verbraucher muss klar im Mittelpunkt stehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Kunde aufgrund fehlender Vergleichbarkeit oder einem enormen bürokratischen Aufwand einen Kontowechsel gar nicht erst in Erwägung zieht.
Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sollen laut Kommissionsvorschlag ein einheitliches Informationsblatt mit der detaillierten Aufschlüsselung sämtlicher Kontoführungsgebühren sorgen – sowie eine unabhängige Website, die einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglicht. Zudem soll zukünftig bei einem Bankwechsel die neue Bank für die komplette Abwicklung des alten Kontos zuständig sein und diese Leistung so kostengünstig und zeitnah wie möglich für den Kunden erbringen. Von dem stärkeren Wettbewerb unter den Banken profitieren auch die Kunden gleich in doppelter Weise: Die Qualität der Bankdienstleistungen wird steigen und die Kosten sinken.
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