Montag, 20. Mai 2013

Diese Woche im EP I: Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen


Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss am Montag, 20.05.2013 ab 19.00 Uhr


Hintergrund: Ziel des gemeinsamen Bankenabwicklungsregimes ist es, Instrumente zu schaffen, die eine Sanierung oder Restrukturierung von strauchelnden Banken ermöglichen, ohne dass dabei wieder der Steuerzahler für die Rettungsaktionen aufkommen muss. Die Finanzinstitute selbst müssen deshalb Pläne erstellen, in denen sie darlegen, wie sie in Krisensituationen ihr Institut sanieren können. Die zu schaffenden nationalen Abwicklungsbehörden wiederum erstellen Abwicklungspläne, wie sie jede Bank ordentlich abwickeln können. Jegliche Hürden, die nach Einschätzung der Behörden der Abwicklungsfähigkeit einer Bank entgegenstehen, müssen von den Instituten beseitigt werden. Keine Bank soll mehr “too big to fail” sein. Um den Steuerzahler zu schützen, müssen außerdem nationale Abwicklungsfonds geschaffen werden, die durch Beiträge der Banken gespeist werden.


Das Bankenabwicklungsregime ist neben der einheitlichen Bankenaufsicht und den Einlagensicherungssystemen eine der drei Säulen zur Schaffung einer europäischen Bankenunion.


EP-Position (Wirtschafts- und Währungsausschuss): Die wesentlichen Punkte vor der Ausschussabstimmung: 1) Zur Bankenabwicklung werden auch Eigentümer und wenn erforderlich zudem die Gläubiger herangezogen. Wobei die Einleger beim Insolvenzverfahren vorrangig bedient, beim Bail-in als letzte Gläubiger herangezogen werden (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag); 2) Einlagen bis 100.000 Euro werden bei Abwicklung der Banken komplett ausgenommen – umfassender Sparerschutz; 3) Das neue Bail-in-Instrument soll bereits 2016 und nicht erst 2018 funktionsfähig sein (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag); 4) Werden trotzdem weitere finanzielle Mittel benötigt, sorgen nationale Abwicklungsfonds in Höhe von 1,5% der gedeckten Einlagen, die innerhalb von 10 Jahren durch Beiträge der Banken aufgebaut werden müssen, für den nötigen Puffer. (Die EU-Kommission hatte für Abwicklungsfonds eine Mittelausstattung von 1% gefordert und für das Erreichen dieser Quote zudem Rückgriff auf Mittel aus dem Einlagensicherungsfonds erlaubt); 5) Keine Mischung von Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds. Beide müssen separat bestehen und jeweils 1.5% der gedeckten Einlagen umfassen (im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag).


SPD-Position: Der Teufelskreis zwischen der Solvenz von Banken und Staaten muss endlich durchbrochen werden. Damit nicht wieder der Steuerzahler in Notfällen in die Bresche springen muss, sind europaweit einheitliche Instrumente zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen von zentraler Bedeutung. Auf Druck der Sozialdemokraten könnte im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sichergestellt werden, dass die nationalen Abwicklungsfonds mit ausreichend Mitteln ausgestattet sind und es keine Vermischung zwischen dem Sanierungs- und Abwicklungs- und dem Einlagensicherungsfonds gibt. Außerdem sollen nach den Vorschlägen der Sozialdemokraten die Guthaben auf Sparbüchern und Girokonten künftig überall in Europa bevorzugt behandelt werden.


 


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