Montag, 13. Mai 2013

Saatgutverordnung: Für Hobbygärtner ändert sich nichts


Die angekündigte Saat- und Pflanzengutverordnung hat viel Verwirrung gestiftet. Klar ist, dass Kleingärtner weiterhin die Samen pflanzen können, die sie pflanzen möchten. Auch werden Landwirte nicht von einer Zugangsbeschränkung zu Saatgut betroffen sein. Beim Kommissionsvorschlag geht es weder um die Rechte geistigen Eigentums noch darum, die Verwendung alter traditioneller Pflanzensorten in irgendeiner Weise einzuschränken. Die Rechte geistigen Eigentums werden in einer anderen Gesetzgebung, der Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, geregelt. Darin sind auch wichtige Ausnahmeregelungen enthalten: So können Landwirte weiterhin bestimmte Arten von Saatgut nach der Ernte behalten, um sie später wieder einzupflanzen, ohne dafür Abgaben an den Rechteinhaber dieser Saatgutsorten zahlen zu müssen. Ziel der Überarbeitung der Gesetzgebung ist eine vereinfachte Registrierung der verschiedenen Saatgutarten. Denn nur so können wir die Artenvielfalt von Saat- und Pflanzengut gewährleisten.


Der Gesetzgebungsvorschlag sieht Ausnahmeregelungen für alte und traditionelle Saatgutarten vor. Das Genehmigungsverfahren für diese Sorten soll einfacher und flexibler werden. Bei diesen Saatgutarten muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie bereits seit einiger Zeit angebaut werden, nicht aber, dass die Samen dieselbe Größe und Beschaffenheit über einen längeren Zeitraum aufweisen. Außerdem ist die Registrierung dieser Saatgutarten kostenlos für Kleinstunternehmen. Auch die Kommission hat dies in einer Presseerklärung noch einmal klar gestellt (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm).


Hintergrund des Vorstoßes der EU-Kommission zur Neuregelung des europäischen Saatgut-Marktes ist folgender: Die geltenden Regeln sind veraltet. Sie müssen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Stichworte: Zunehmender internationaler Handel, rasante Fortschritte in der Biotechnologie und größere Ansprüche der Verbraucher.


Der Vorschlag kommt nun zur Bearbeitung in den zuständigen Ausschuss des Parlaments, der ihn genau prüfen wird. Ich werde mich meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass die Interessen der Klein- und Hobbygärnter gewahrt werden.


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