Zwar diplomatisch, aber dennoch deutlich weist die EU-Kommission die Klagen von Bundesinnenminister Peter Friedrich über eine vermeintliche Zuwanderung in die Sozialkassen als irreführend zurück und stellt in einem Brief die rechtliche Lage klar.
Friedrichs Äußerungen über einen vermeintlichen Sozialbetrug, den vor allem EU-Bürger aus Osteuropa begehen würden, sind populistisch, inhaltlich nicht korrekt und schüren lediglich Ressentiments.
In einem gemeinsamen Brief hatten Bundesinnenminister Peter Friedrich und seine Amtskollegen aus Österreich, Großbritannien und den Niederlanden die EU-Kommission aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den angeblichen Missbrauch nationaler Sozialsysteme durch EU-Bürger einzudämmen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen.
Das geht an der Realität vollkommen vorbei! Sozialbetrüger können ja heute schon überführt werden. Das steht ganz klar in der Richtlinie von 2004 zur Freizügigkeit von EU-Bürgern. Die EU-Kommission weist ebenfalls darauf hin, dass nach den geltenden Regelungen nur Arbeitnehmer und Selbstständige ein Recht auf gleichen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen haben, da sie genau wie nationale Arbeitnehmer besteuert werden und in die Sozialsysteme einzahlen. Natürlich müssen die Mitgliedstaaten selbst kontrollieren, ob ein Betrug vorliegt oder nicht.
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass der EU-Bürger eine unverhältnismäßige Last für das Sozialsystem darstellt, kann er diesen zudem ausweisen.
Anstatt populistischer Stimmungsmache, sollte Herr Friedrich sich lieber darauf konzentrieren, Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien schnellstmöglich einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, damit sie nicht weiterhin in Schwarzarbeit, Prostitution und Scheinselbstständigkeit gedrängt werden. Parallel sollten Bundes- und EU-Mittel genutzt werden, um Hilfestellung zur Integration von Minderheiten auch in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen.
Eines muss klar sein: Die Freizügigkeit aller EU-Bürger ist ein Grundrecht, das wir nicht in Frage stellen dürfen.
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