Dienstag, 21. Mai 2013

Öl- und Gasförderung nur bei hohen Standards


Europaparlament verabschiedet neue Vorschriften für Offshore-Plattformen



Die Förderung von Öl und Gas in europäischen Gewässern und darüber hinaus muss in Zukunft höheren Sicherheitsstandards entsprechen. Das hat das Europäische Parlament in seiner Abstimmung über die Richtlinie zur Sicherheit von Offshore-Öl- und -Gasförderung am Dienstag in Straßburg bekräftigt.


Die SPD-Fraktion hätte sich noch strengere Vorschriften gewünscht, begrüßt aber grundsätzlich, dass europäische Firmen stärker in die Pflicht genommen werden, bevor sie überhaupt bohren dürfen: Unternehmen müssen nicht nur nachweisen, dass sie das nötige technische Know-how für eine Bohrung besitzen, sie müssen auch über genügende finanzielle Rücklagen verfügen. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Unternehmen für eventuell auftretende Umweltschäden in die Pflicht genommen werden können.


Auch wurde die Rolle der Gewerkschaften auf der Bohrplattform gestärkt: künftig werden sie bei der Erarbeitung von Notfallplänen einbezogen werden. Das sorgt für mehr Sicherheit der Beschäftigten auf der Plattform. Dieser Punkt war uns in den Verhandlungen besonders wichtig. Ohne das Vorliegen solcher Notfallpläne wird keine Bohrgenehmigung erteilt.


Ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Unabhängigkeit der nationalen Behörden, die für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zuständig sind. Für uns ist klar, dass diese Behörden unabhängig sein müssen. Sicherheitsstandards dürfen nicht im gleichen Haus wie die wirtschaftliche Entwicklung im Gas- oder Ölsektor bewertet werden. Schließlich wollen wir nicht, dass Sicherheitsaspekte wirtschaftlichen Prognosen geopfert werden.


Der Abstimmung im Europäischen Parlament ging eine Einigung mit dem Ministerrat voraus, den Text in erster Lesung zu verabschieden. Nach der formellen Annahme durch den Ministerrat, die in den kommenden Wochen erwartet wird, kann die Richtlinie schnell in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


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