Dienstag, 5. Juli 2011

Flüssigkeitsverbot: Unausgegorener Gesetzesvorschlag fliegt EU-Kommission um die Ohren!


Im letzten Moment hatte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas Ende April die Aufhebung der teilweisen Lockerung des Flüssigkeitsverbots in Flugzeugen angekündigt. Sie sollte ursprünglich ab dem 29. April 2011 in Kraft treten, um Transferpassagieren, die aus Nicht-EU-Staaten an einem EU-Flughafen zum Weiterflug umsteigen, die Mitnahme von Einkäufen aus Duty-Free-Shops zu erleichtern. Grund der Aufhebung: Nicht alle Mitgliedstaaten verfügten über die benötigten technischen Geräte und hatten auch nicht die Absicht sich an die gültige Rechtsvorschrift der EU-Kommission zu halten. Dazu wird Siim Kallas am Dienstagabend im Plenum Stellung nehmen. 


Die Empfehlung von Herrn Kallas gültiges Recht nicht umzusetzen, ist zwar grotesk, aber in diesem Falle richtig. Hochgradig verstörend aber ist der Zeitpunkt und das gesamte Verfahren um die Aufhebung des Flüssigkeitsverbots. Die EU-Kommission hat diese Entscheidung bis zum letzten Moment hinausgezögert. Seriöse Gesetzgebung sieht anders aus. Die EU-Kommission sollte sich fragen, warum sie nicht vorher davon wusste, dass die Mitgliedstaaten das Gesetz nicht umsetzen wollen oder können. Man hätte den Mitgliedstaaten und den Flughäfen viel Ärger, Zeit und Kosten sparen können.


Wir erwarten von der Kommission mit Blick auf die mögliche Abschaffung des Flüssigkeitsverbots 2013, dass sie mindestens ein Jahr vorher dem Europäischen Parlament präsentiert, welche Screening-Technologie ausgereift zur Verfügung steht. Erneut große Hoffnungen wecken, die am Ende nicht umgesetzt werden können, ein derartiges Debakel dürfen wir den europäischen Bürgerinnen und Bürgern nicht noch einmal zumuten.


Hintergrund:


Im April 2010 hat die EU-Kommission das auslaufende Flüssigkeitsverbot im Handgepäck verlängert, da die Voraussetzungen für eine technische Kontrolle von Flüssigkeiten nicht gegeben waren. Die Verordnung der Kommission (EU 297/2010) sieht vor, dass ab 2013, vorausgesetzt die technischen Möglichkeiten zur Kontrolle von Flüssigkeiten sind gegeben, das Verbot über die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen aufgehoben werden kann. Ab dem 29. April 2011 hatte die EU-Kommission eine teilweise Lockerung des Verbots von Flüssigkeiten vorgesehen. Transferpassagieren aus Nicht-EU-Staaten, die an einem EU-Flughafen umsteigen, sollte es erlaubt sein, an Duty-Free-Shops des Abflughafens erworbene Flüssigkeiten mitzunehmen. An den EU-Transferflughäfen sollten stichprobenartige Kontrollen vorgenommen werden, die zusätzliche Screening-Technologien erfordert hätten. Nur ein Bruchteil der EU-Mitgliedstaaten sah sich in der Lage, den Anforderungen nachzukommen. Dadurch wäre es an EU-Flughäfen zu unterschiedlichen Behandlungen von Transferpassagieren gekommen. Die EU-Kommission will an der endgültigen Aufhebung des Verbots zum 29.4.2013 festhalten, hat aber die Lockerung zurückgezogen.


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