Dienstag, 12. Juli 2011

Kampf gegen Kindesmissbrauch – EU-Richtlinie setzt Maßstäbe


Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag in Brüssel der Einigung zur EU-Richtlinie über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauch und der Aus­beutung von Kindern sowie der Kinderpornographie mit klarer Mehrheit zugestimmt. Damit gaben die Ausschussmitglieder grünes Licht, die neue Richtlinie nach der Sommerpause in erster Lesung zum Abschluss bringen zu können.

Der Schutz der Kinder durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, vereinheitliche Strafrahmen und dem deutlichen Fokus auf das Löschen von Kinderpornographie ist ein großer Erfolg und ein Zeichen, dass die EU auf Herausforderungen angemessen reagieren kann.

Im Gesetzesvorschlag, der im September im Plenum abgestimmt werden soll, konnte das Parlament viele seiner Forderungen durchsetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über die Prävention von Verbrechen. So soll verurteilten Sexualstraftätern eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern untersagt sein. Zudem hält die neue Richtlinie explizit die besondere Verantwortung von juristischen Personen fest und erlaubt den Mitgliedstaaten, ein Bündel möglicher Sanktionsmaßnahmen wahrzunehmen. Wegsehen oder Vertuschen darf keine Option im Umgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern sein!. Auch soll die Unterstützung für Opfer dahingehend ausgebaut werden, dass sie Hilfe unabhängig von einer Beteiligung im Strafverfahren erhalten. Der besondere Unterstützungsbedarf von Kindern im Rahmen von Strafprozessen ist auch in Deutschland längst nicht allen Verantwortlichen präsent. Es war daher wichtig, gerade diesen Aspekt zu verstärken.

Ferner wird die Anwendbarkeit der Strafnormen auch auf Straftaten ausgedehnt, die EU-Bürger im Ausland begangen haben. Zudem werden nun die Straftatbestände verein­heitlicht und das Strafmaß angehoben. Wichtig für die sozialdemokratische Fraktion ist insbesondere, dass die Mitgliedsstaaten nun verpflichtet werden, kinderpornographische Seiten aus dem Internet zu löschen, anstatt sie nur zu sperren. Die nun gefundene Lösung trägt der realen Praxis im Internet Rechnung. Denn diejenigen, die kinderpornografisches Material über das Internet beziehen wollen, suchen gezielt danach und könnten Sperren ohne nennenswerten Aufwand umgehen. Um Kinderpornografie wirkungsvoll zu bekämpfen, ist es daher richtig, die Seiten aus dem Internet zu löschen.

Nun erwarten wir nach dem abschließenden Votum im Plenum des Europäischen Parlaments von den Mitgliedstaaten, die Richtlinie effektiv und zügig umzusetzen. Der Vorschlag, den wir nun vor uns haben, ist das Ergebnis eines intensiven und produktiven Austausches. Viele Antworten, die wir mit der neuen Richtlinie geben, wie die Verbesserung der Prävention, die Verfolgbarkeit von Sextourismus und die klaren Strafrahmen, dienen direkt dem Wohl der Kinder. Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderpornographie.


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