Mittwoch, 6. Juli 2011

Gerast. Geblitzt. Bestraft.


Europäisches Parlament beschließt grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsvorschriften

Verkehrssünder müssen künftig mit Post aus dem EU-Ausland rechnen: Am Mittwoch hat das Europäische Parlament einem entsprechenden Richtlinienvorschlag zugestimmt, wonach es zukünftig möglich sein soll, Verkehrsdelikte auch grenzüberschreitend zu ahnden.

Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Regeln Autofahrer dazu motivieren werden, ihre Fahrmanieren nicht an der Landesgrenze abzulegen. Allerdings hätte die Richtlinie noch deutlich weiter gehen müssen.

Wenn wir die Sicherheit im Straßenverkehr tatsächlich gewährleisten wollen, darf in einem zusammenwachsenden Europa die Durchsetzung von Verkehrsvorschriften nicht an nationalen Grenzen halt machen. Sie ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um unsere Straßen und Autobahnen europaweit sicherer zu machen, Verkehrsunfälle deutlich zu reduzieren und im Idealfall ganz zu vermeiden.

In Zukunft können die nationalen Straßenaufsichtsbehörden bei der grenzüberschreiten­den Verfolgung schwerer Verkehrsverstoße stärker miteinander zusammenarbeiten. Der Zugriff auf eine zentrale Datenbank soll es den nationalen Behörden ermöglichen, Verkehrssünder auch in ihrem Heimatland ermitteln und verfolgen zu können. Folgende schwerwiegende Verkehrsdelikte fallen dabei unter den Anwendungsbereich der Richtlinie: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, unerlaubte Verwendung von Handys oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten, Fahren auf Busspuren und anderen verbotenen Fahrstreifen, Nichttragen des Sicherheitshelms und Überfahren einer roten Ampel. Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark werden allerdings nicht an dem System teilnehmen. Die Entscheidung der drei Mitgliedstaaten läuft dem Gedanken einer europäischen Antwort zuwider und ist dauerhaft nicht hinnehmbar!

Eine mit den Mitgliedstaaten auf Drängen des Europäischen Parlaments vereinbarte Revisionsklausel verpflichtet die EU-Kommission, spätestens in fünf Jahren die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und gegebenenfalls weitergehende Gesetzesinitiativen zur stärkeren Harmonisierung der Verkehrsvorschriften vorzulegen. Eine harmonisierte Durchsetzung von Verkehrsvorschriften ist unabdingbar damit die Datenbank kein zahnloses Instrument bleibt, welches für sich genommen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht verbessert.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen