Samstag, 2. Juli 2011

Mehr Sicherheit beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf


Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer haben wir Europaabgeordnete am 23. Juni dem mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext zur Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zugestimmt. Die neuen Regeln werden die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Weiterhin werden die Regeln für digitale Downloads geklärt und der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen verringert.


Künftig wird es in der ganzen EU ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware geben. Neben dem Online-Handel soll dies auch für den Handel via Telefon und E-Mail und für Verkäufe an der Haustür gelten. Fehlt eine Information über das Widerrufsrecht, bleibt es dem Käufer unbenommen, die Ware innerhalb eines Jahres zurückzugeben. Der Verkäufer ist künftig außerdem verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Ausübung des Widerrufsrechtes zurück zu erstatten. Erleichtert werden soll der Widerruf für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein europaweit einheitlich standardisiertes Widerrufsformular, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann.


Die sozialdemokratische Fraktion hat sich vor allem für mehr Transparenz und gegen versteckte Kostenfallen stark gemacht. Dazu gehört, dass der Gesamtpreis angezeigt und vom Konsumenten aktiv akzeptiert werden muss. Unzulässig sind in Zukunft außerdem kostenpflichtige Zusatzleistungen, die in Form von im Voraus angeklickten Kästchen angeboten werden. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Konsumenten vor bösen Überraschungen bei Online-Käufen zu bewahren.


Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der Rat nun noch formell zustimmen, was im September passieren soll. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Regelungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.


Übrigens:

Kennen Sie das Netz der Europäischen Verbraucherzentren – ECC-Net? Es steht Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher in 29 Ländern (alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Island) mit Rat und Tat zur Seite, damit der Erwerb von Waren und Dienstleistungen reibungslos funktioniert. Bei begründeten Beschwerden können die Verbraucherzentren die Angelegenheiten zur Klärung übernehmen. Im vergangenen Jahr 2010 wurde das ECC-Net in mehr als 71.000 Fällen kostenlos in Anspruch genommen – rund 60 Prozent davon richteten sich gegen Fluggesellschaften. Auf Online-Geschäfte entfielen mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) der Beschwerden. Das ECC-Net finden Sie unter http://www.evz.de/UNIQ130935242330501/doc1A.html.


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