Sozialdienstleistungen nicht kaputt sparen und zukunftsfest machen
Die heutige Abstimmung über die Zukunft der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse begrüße ich. Es ist wichtig, den Anliegen der Anbieter und Nutzer von Sozialdienstleistungen eine Plattform zu bieten, um jetzige und zukünftige Probleme in europäischer Zusammenarbeit zu identifizieren. Die im Bericht geforderte gemeinsame Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments und der Kommission ist hierfür eine gute Grundlage. Auch ein vom Berichterstatter vorgeschlagenes 4. Europäisches Forum für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse wird die Sozialdienstleistungen in Europa stärken.
Ich begrüße auch den freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen, um auch in schwierigen Zeiten eine hohe Qualität zu garantieren. Einen freiwilligen Qualitätsrahmen übrigens, der die Akteure in den Prozess einbezieht und dessen Grundsätze die mitgliedstaatlichen Qualitätssysteme unterstützt.
Unzufrieden bin ich hingegen mit dem Abstimmverhalten einiger Konservativer und Liberaler. Das eine öffentliche Auftragsvergabe gemäß sozialen und ökologischen Mindeststandards abgelehnt wurde, ist enttäuschend. Gerade öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen. Dass sich Liberale und Konservative wieder auf einen uneingeschränkten Wettbewerb ohne Mindeststandards festlegen, ist entlarvend.
Als Beschäftigungs- und Sozialexpertin kann ich nur davor warnen, die durch die Finanzkrise verursachten Haushaltslöcher mit Einsparungen bei den Sozialdienstleistungen zu stopfen: Der öffentliche Sektor ist zum Hauptziel aller Sparmaßnahmen geworden, um die infolge der Rettungsaktionen für pleitebedrohte Banken entstandenen Haushaltsdefizite wieder auszugleichen. Der Wegfall öffentlicher Dienstleistungen verschärft aber die Folgen für jene, die besonders unter der gegenwärtigen Krise in vielen Mitgliedstaaten leiden müssen.
Hintergrund:
Soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI) sind Untergliederungen der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI). Sie umfassen neben Gesundheitsdiensten auch universell verfügbare und gesetzlich verankerte Grundrechte.
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