Wirtschaftsausschuss folgt sozialdemokratischen Forderungen
Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat sich am Montagabend für eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim europäischen Zahlungsverkehr ausgesprochen. Die Ausschussmitglieder unterstützten dabei eine Reihe zentraler Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion. Der einheitliche europäische Zahlungsraum SEPA ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiter gestärkt wird.
Für die Umstellung der 27 nationalen Zahlungssysteme auf das neue einheitliche SEPA-System sieht der Wirtschaftsausschuss eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Bereits erteilte Lastschriftmandate sollen im Sinne der Verbraucher auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Außerdem könnte auch in Zukunft Widerspruch gegen bereits abgebuchte Lastschriften eingelegt werden. Für uns ist entscheidend, dass Kunden bei Fehlbuchungen ohne Wenn und Aber ihr Geld zurückerhalten. Darauf werde auch einer der Schwerpunkte bei den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat liegen.
Der Wirtschaftsausschuss verständigte sich außerdem – wie von den Sozialdemokraten gefordert – darauf, die Abfrage der neuen Bankleitzahl BIC weitgehend einzuschränken. Möglich machen soll dies eine zentrale Datenbank, die von den Zahlungsdienstleistern aufgebaut und geführt wird. Sie würde es im Zweifelsfall ermöglichen, die BIC-Bankleitzahl einer bestimmten IBAN-Kontonummer zu ermitteln. Der Vorschlag, die alte Kontonummer und Bankleitzahl für einen Überganszeitraum von fünf Jahren weiter zu nutzen, scheiterte jedoch am Widerstand der konservativen und liberalen Fraktionen. Es ist sehr bedauerlich und geht zu Lasten der Verbraucher, dass sich Konservative und Liberale nicht unserer Linie angeschlossen haben.
Hintergrund:
Ziel des einheitlichen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun diskutierte Verordnung regelt die konkrete Umsetzung. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen von SEPA. Kartenzahlungen und Lastschriften sind in der EU künftig ohne Mehrkosten grenzüberschreitend möglich. Damit reicht ein einziges Konto in einem EU-Mitgliedstaat, um sämtliche Bankgeschäfte in der EU abzuwickeln. Ab 2012 muss eine SEPA-Überweisung innerhalb eines Tages dem Empfänger gutgeschrieben werden.
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