Samstag, 2. Juli 2011

Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsvorschriften


Debatte Dienstag, 05.07.2011 ab 21.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 06.07.2011, ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

In wesentlichen Bereichen der Straßenverkehrssicherheit gibt es in der EU noch keine Kooperation zur Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften. Bereits 2008 verabschiedete die Kommission daher ihren Richtlinienvorschlag, der vorsah, dass es für die vier Verkehrsdelikte, die die meisten Todesopfer fordern, – Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheit am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel –, eine EU-weite Strafverfolgung geben solle. Nach der Ersten Lesung im Europäischen Parlament im Dezember 2008 blockierten die Mitgliedstaaten im Rat lange den Richtlinienvorschlag. Erst Ende 2010 konnte die Initiative der belgischen Präsidentschaft, auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage, nämlich im Bereich der Polizeikooperation, die Blockade im Rat auflösen und einen Kompromiss erarbeiten. Wegen der geänderten Rechtsgrundlage haben drei Mitgliedstaaten (Irland, Großbritannien und Dänemark) sich für ein Opt-out entschieden und werden die Richtlinie nicht umsetzen.


EP-Position:

Trilogeinigung zwischen Kommission, Rat und Parlament Ende Juni 2011; Zentrale Punkte:

Zwar hat der Rat die Liste der Verkehrsdelikte um weitere vier erweitert, – Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Sicherheitshelms, Fahren auf verbotenen Fahrstreifen, illegale Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen Kommunikationsgeräten während der Fahrt –, gleichzeitig jedoch die Möglichkeit des grenzübergreifenden Mahnverfahrens für Zahlungssäumige weitgehend gestrichen. Dieser Schritt wird eine effiziente grenzübergreifende Durchsetzung der Vorschriften erschweren. Der sozialdemokratischen Berichterstatterin ist es aber gelungen, eine starke Revisionsklausel in den Vorschlag einzuarbeiten. Demnach muss die Kommission spätestens in fünf Jahren die Einführung von Maßnahmen zur stärkeren Harmonisierung der Verkehrsvorschriften prüfen.


SPD-Position:

Die Sozialdemokraten begrüßen, dass nach drei Jahren nun endlich ein Kompromiss gefunden wurde und die Ahndung der schwersten Verkehrsdelikte auch außerhalb der nationalen Grenzen möglich wird. Allerdings wird die Änderung der Rechtsgrundlage und das daraus resultierende Opt-out dreier Mitgliedstaaten bedauert. Das läuft dem Gedanken einer europäischen Lösung zuwider und darf nur eine mittelfristige Lösung sein.


Es wird mit einer deutlichen Mehrheit bei den Abstimmungen gerechnet.


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