Abstimmung Dienstag, 05.07.2011 ab 12.00 Uhr
Hintergrund:
Deutliche Kritik am neuen ungarischen Grundgesetz haben Parlamentarier, Nichtregierungsorganisationen und Europarat hinsichtlich des Inhalts und der Art und Weise des Zustandekommens geübt.
So wird unter anderem die fehlende Transparenz des Verfassungsgebungsprozesses und die zu schnelle Verabschiedung ohne echten Dialog in der Bevölkerung bemängelt. Auch einzelne Vorschriften, wie beispielsweise die Beschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts und die zu große Anzahl von Gesetzen, für die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist, werden kritisiert.
SPD-Position:
Die SPD-Abgeordneten fordern die Europäische Kommission und den Europäischen Rat auf, die Vereinbarkeit der ungarischen Verfassung mit den Grundwerten der EU gründlich zu überprüfen. Solidarität basiert auf gemeinsamen Werten, die es gilt zu erhalten. Dies ist Aufgabe aller Mitgliedstaaten. Eine Verfassung muss auf einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens basieren. Das neue ungarische Grundgesetz hingegen ist eine parteiische Verfassung, die einzig und allein von der konservativen Regierungspartei Fidesz entworfen und beschlossen wurde. Sie begrenzt grundlegende bürgerliche und soziale Rechte und bietet keinen Schutz für die Hoffnungen der ungarischen Bürgerinnen und Bürger.
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