Dienstag, 12. Juli 2011

Neues Frontex-Mandat – Flüchtlinge EU-weit besser schützen


Wir SPD-Europaabgeordneten begrüßen die Zustimmung des Innenausschusses im Europäischen Parlament zur Änderung der Frontex-Verordnung am Dienstagnachmittag. Zuvor hatten sich Vertreter des Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf einen Gesetzestext einigen können, so dass mit der Plenarabstimmung voraussichtlich im September die überarbeitete Verordnung bereits nach erster Lesung in Kraft treten kann.

Wir haben im Parlament durchgesetzt, dass eine Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex nur mit der Gewährleistung von Menschenrechten, wie dem Recht auf ein faires Asyl­verfahren, vereinbar ist. Den Mitgliedern des Ausschusses ist es in den Verhandlungen mit dem Ministerrat gelungen, einen Menschenrechtsbeauftragten und ein beratendes Gremium zur Einhaltung von Grundrechten bei Frontex-Einsätzen zu etablieren. Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen muss die Agentur zudem Operationen und Pilotprojekte aussetzen.

Künftig, so sieht es die überarbeitete Verordnung vor, kann Frontex auch selbständig Geräte und Ausrüstung kaufen oder leasen. Zuvor war die Agentur vollständig auf die finanziellen und materiellen Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen. Zu klären bleibt allerdings noch, was mit den Daten geschieht, die Frontex in Zukunft bei Einsätzen sammeln und verarbeiten darf. Die erhobenen Daten dürfen auf keinen Fall zum Nachteil schutzbedürftiger Personen verwendet werden, die ein Anrecht auf Asyl haben.

Zudem muss klar gestellt werden, dass die Stärkung der Grenzschutzagentur nicht die einzige Reaktion der EU auf die steigenden Flüchtlingszahlen im Mittelmeerraum sein darf. Eine Flüchtlingspolitik, die nur auf massive Abschottung zielt und keinerlei gemeinsame Perspektiven kennt, lehnen wir Sozialdemokraten ab. Stattdessen müssen wir Hilfe in Situationen leisten, in denen die Asylsysteme und Aufnahmekapazitäten der EU-Mitgliedstaaten unter besonderem Druck stehen.

Wir Sozialdemokraten begrüßen auch die ebenfalls am Dienstag in erster Lesung vom Innenausschuss angenommene Änderung der Asylqualifikationsrichtlinie: Eine einheitliche Anwendung von Asylbestimmungen innerhalb der EU ist zwingend notwendig, um gerade jene Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit einer besonders hohen Anzahl von Flüchtlingen konfrontiert sind. Deshalb müssen die Kriterien, wonach Asyl zu gewähren ist, zukünftig EU-weit angeglichen werden. Mit der neuen Richtlinie werden die ungerechtfertigten Unterschiede bei den Rechten, die Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz zuerkannt werden, beseitigt.

Die Änderungen betreffen die Dauer der Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Sozialhilfe, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt. Die einheitliche Definition von Schutzgründen ist zudem ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem.


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