Samstag, 2. Juli 2011

Roaminggebühren–Noch billiger mobil nach Hause telefonieren


Zum 1. Juli 2011 wurden die Preisobergrenzen für Roaminggebühren erneut gesenkt. Die Verpflichtung geht auf eine Verordnung zurück, die der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament erstmals 2007 beschlossen und 2009 modifiziert hatten. Es folgte eine schrittweise, jeweils zum 1. Juli angepasste Preissenkung – passend zur Urlaubszeit – für grenzüberschreitende Mobiltelefondienstleistungen. Die aktuell in Kraft getretene Stufe ist die vorerst letzte dieser Serie.

Der Minutenpreis fällt erneut von derzeit 39 Cent auf 35 Cent und für eingehende anrufe von 15 Cent auf 11 Cent. Für Datenroaming sieht die aktuelle Verordnung keine Preisobergrenze vor. Geschützt werden Kunden vor unerwartet hohen Kosten aber durch die Verbraucherschutzregelung, die bestimmt, dass der monatliche Rechnungsbetrag für Datendienste 50 Euro nicht übersteigen darf, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt hat.


Für die Einhaltung der Vorschriften sorgen die nationalen Regulierungsbehörden, die auch Verbraucherbeschwerden entgegen nehmen. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/VerbraucherserviceTK_node.html


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