Donnerstag, 14. März 2013

Alternative zu klassischen Versicherungen eine europäische Chance geben


Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, auch Gegenseitigkeitsgesellschaften genannt, sind eine Alternative zu klassischen spekulativen Versicherungsunternehmen. Denn Ziel dieser Versicherungsvereine ist es nicht, in erster Linie Gewinne zu erzielen, sondern vielmehr die Interessen der Versicherten zu schützen.


Doch obwohl Gegenseitigkeitsversicherer auf ihren eigenen Heimatmärkten mit den klassischen Versicherungsunternehmen aus der gesamten EU konkurrieren, können sie selbst nur sehr beschränkt auf dem Binnenmarkt tätig werden. Ein europäisches Statut könnte Abhilfe schaffen. Die Schaffung eines solchen Statuts für Gesellschaften auf Gegenseitigkeit fordert auch das Europäische Parlament in einer heute mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution in Straßburg.


Es kann nicht sein, dass solidarische Unternehmensformen bei der grenzüberschreiten­den Zusammenarbeit benachteiligt werden! Die EU-Kommission muss endlich tätig und einen Vorschlag für ein europäisches Statut von Gesellschaften auf Gegenseitigkeit vorlegen. Gegenseitigkeitsgesellschaften erfüllen in vielen Mitgliedstaaten eine eminent wichtige Funktion, indem sie Zusatzleistungen zu den öffentlichen sozialen Sicherungssystemen erbringen sowie andere soziale Dienstleistungen und Versicherungsleistungen, bis hin zur Kreditvergabe wie etwa im Wohnsektor. Das macht sie für die Bürger Europas unverzichtbar.


Gegenseitigkeitsgesellschaften sind solidarisch organisiert. Sie sind nicht auf Investitionsrendite aus. Jeder Überschuss, der erwirtschaftet wird, wird stattdessen zum Wohle der Mitglieder verwendet. Das macht sie in der EU nicht nur schützenswert, sondern förderungswürdig! Ein einheitliches EU-Statut muss dabei helfen, Gegenseitigkeitsgesellschaften die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern, damit sie auch in höherem Maße als bislang vom Binnenmarkt profitieren können. Wir werden dabei nicht zulassen, dass die Mitgliedstaaten das erneut verhindern. Das ist gegen das Interesse der Bürger.


Hintergrund:


Die EU-Kommission hat bereits 1992 einen Vorschlag für ein Statut für Gegenseitigkeitsgesellschaften als freiwillige, zusätzliche Rechtsform vorgelegt. Dieser wurde jedoch 2006 auf Grund einer Blockade im Rat wieder zurückgezogen. Bei der Entschließung des Parlaments handelt es sich um einen so genannten legislativen Initiativbericht. Wird er durch eine Mehrheit der Mitglieder angenommen, ist die Kommission nach dem Vertrag von Lissabon verpflichtet, einen Vorschlag vorzulegen, oder eine Zurückweisung angemessen zu begründen.


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