Verbraucherschutz – Alternative und Online-Streitbeilegung
Debatte und Abstimmung, Dienstag, 12.03.2013 ab 9.00 Uhr
Hintergrund: Verbraucher sollen im Falle von Streitigkeiten nach Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, egal ob zuhause oder im EU-Ausland, keine langen und kostspieligen Gerichtsprozesse durchlaufen müssen. So lautet das Ziel des im November 2011 von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativpakets zu außergerichtlichen Lösungen bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten. Das Paket beinhaltet zum einen eine Richtlinie über alternative Streitbeilegungen (AS), die sich mit Vertragsstreitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen auseinandersetzt. Zum anderen wird mit einer Verordnung zur Online-Streitbeilegung (OS) eine EU-weite elektronische Plattform für alternative Streitbeilegungsverfahren errichtet. Die Plattform soll insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Anwendung finden.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat sich nach informellen Trilogverhandlungen gegenüber dem Rat in vielen Punkten im Sinne der Verbraucher durchgesetzt. So muss innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Beschwerde sowohl im Rahmen des alternativen als auch des Online-Streitbeilegungsverfahrens ein Ergebnis vorliegen. Führt ein AS- oder OS-Verfahren nicht zu einem erfolgreichen Ausgang, darf das Ergebnis allerdings keinen Einfluss auf ein mögliches weiteres Gerichtsverfahren ausüben. Außerdem sollen Händler zukünftig dazu verpflichtet sein, die Verbraucher auf das AS- bzw. OS-Verfahren aufmerksam zu machen. Auch wurde klar definiert, dass der Verbraucher Beschwerden sowohl im Rahmen des AS- als auch des OS-Verfahrens gegen den Händler einreichen kann. Das Verfahren soll kostenlos oder zumindest zu einer äußerst geringen Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten konnten den Kommissionsvorschlag substantiell verbessern. Alternative und Online-Streitbeilegungsverfahren sind ein wirklicher Mehrwert für die Bürger der EU. Streitigkeiten können schneller, billiger und einfacher außergerichtlich gelöst werden. Durch die Verbesserung des Rechtsschutzes für die Verbraucher wird zudem mehr Vertrauen in den europäischen Binnenmarkt und in den grenzüberschreitenden Handel geschaffen.
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