EU-Kommission legt Revision der Fluggastrechte vor
Gesetzeslücken bei den Rechten von Flugreisenden sollen geschlossen werden. Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Luftverkehr vorgelegt.
Denn das derzeit geltende EU-Recht bietet weder die nötige Rechtssicherheit, noch geeignete Maßnahmen für die Passagiere, ihre Rechte auch durchzusetzen. Deshalb musste sich allein in den letzten fünf Monaten der Europäische Gerichtshof dreimal dem Problem annehmen. In dem nun vorliegenden Verordnungsvorschlag soll die Auslegung von außergewöhnlichen Umständen präzisiert, anfallende Leistungen bei Verspätungen geklärt sowie die Durchsetzung der Rechte vereinfacht werden.
Endlich legt die EU-Kommission einen Text vor, der die Passagierrechte eindeutiger festlegt, als es bis jetzt der Fall ist. Es ist positiv, dass die Rolle von nationalen Anlaufstellen in Zukunft gestärkt werden soll. Was nutzen den Fluggästen Rechte, die sie nicht durchsetzen können, weil ihre Beschwerden einfach abgewürgt werden? Zurzeit verzweifeln die meisten Betroffenen und geben einfach auf. Das muss sich ändern.
Außerdem sieht die Verordnung vor, dass der Fluggast in Zukunft grundsätzlich bereits ab zwei Stunden Verspätung von den Fluggesellschaften betreut werden soll, statt wie bislang je nach Flugstrecke vielleicht sogar erst ab vier Stunden. Betreuungsleistungen umfassen Verpflegung, Erfrischung und falls notwendig Unterbringungsmöglichkeiten für die Passagiere. Laut dem neuen Kommissionsvorschlag sollen diese Leistungen allerdings höchstens auf drei Tage bei außergewöhnlichen Umständen begrenzt sein. Die EU-Kommission verwässert in diesem Punkt mit ihrem Vorschlag die geltende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes gravierend. Erst Anfang des Jahres hatten die EU-Richter klargestellt, dass die Unterstützungspflicht zeitlich unbegrenzt ist. Im Fall der Aschewolke wären die Passagiere, die teilweise bis zu einer Woche irgendwo festsaßen, laut EU-Kommission nach drei Tagen auf sich allein gestellt. Da kann man nur den Kopf schütteln.
Die Kommissionsvorlage, die die finanzielle Entschädigung bei Verspätungen neu regelt, ist zu kritisieren. Vor zwei Wochen hat der EuGH ein Urteil gefällt, dass dem Fluggast grundsätzlich ab drei Stunden Verspätung am Ankunftsort finanziellen Ausgleich zuspricht. Dass die Kommission die Schwelle jetzt je nach Flugstrecke zwischen fünf und zwölf Stunden ansetzt, ist absurd.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen